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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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Abb. 12: Banken und ihre Bilanzsummen am Jahresende 2002<br />

Banken<br />

insgesamt 2 365<br />

Kreditbanken<br />

11,5 %<br />

Landesbanken 0,6 %<br />

Sparkassen 22,0 %<br />

Bilanzsumme<br />

6 452 Mrd. EUR<br />

Kreditbanken<br />

28,3 %<br />

Genossenschaftliche<br />

Zentralbanken 0,1 %<br />

Landesbanken<br />

20,5 %<br />

Kreditgenossenschaften<br />

63,0 %<br />

Realkreditinstitute 1,0 %<br />

Sonstige 1,8 %<br />

2002<br />

Sonstige<br />

10,4 %<br />

Sparkassen<br />

15,5 %<br />

Genossenschaftliche<br />

Zentralbanken<br />

3,1 %<br />

Kreditgenossenschaften<br />

8,7 %<br />

Realkreditinstitute<br />

13,5 %<br />

15.4.2 Beschäftigte und Arbeitskosten<br />

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus im April 2002 waren rund 847 000 Erwerbstätige<br />

(2,3 % aller Erwerbstätigen) im Kreditgewerbe tätig. Von ihnen arbeiteten ca.<br />

761 000 Männer und Frauen (gegenüber 490 000 im Jahr 1975) im früheren Bundesgebiet<br />

und 86 000 in den neuen Ländern und Berlin-Ost.<br />

Die Arbeitskosten je Beschäftigten im Kreditgewerbe beliefen sich in Deutschland<br />

2000 auf durchschnittlich 56 693 Euro, im früheren Bundesgebiet auf 57 785 Euro und<br />

in den neuen Ländern und Berlin-Ost auf 46 816 Euro. Besonders hoch sind die Personalnebenkosten<br />

im Kreditgewerbe im Vergleich zu anderen Bereichen wie zum<br />

Beispiel dem Handel oder dem Produzierenden Gewerbe <strong>mit</strong> ca. 50 % der gesamten<br />

Personalausgaben. Bei den Nebenkosten handelt es sich vor allem um Sonderzahlungen,<br />

Vergütungen arbeitsfreier Tage (Urlaub, Krankheit, sonstige gesetzliche<br />

oder betrieblich bezahlte Freizeiten), Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung sowie<br />

Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und die berufliche Bildung.<br />

Weitere Ausführungen zu den Personalkosten siehe Teil I, Abschnitt 16.5.6.<br />

15.4.3 Geschäftstätigkeit<br />

Bei den Banken lässt die Bilanz – als Gegenüberstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

zu einem bestimmten Stichtag – besonders deutlich Umfang und<br />

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