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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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lichen Abgrenzungsschwierigkeiten bedingt. Hilfsweise können aber einige messbare<br />

Tatbestände herangezogen werden, wie Arbeitszeiten, Urlaubstage oder Ausgaben<br />

für Freizeitgüter.<br />

6.2 Arbeitszeit und Urlaubstage<br />

Die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit ist in den vergangenen 20 Jahren ständig<br />

zurückgegangen. Da<strong>mit</strong> hat sich der Spielraum für Freizeitaktivitäten vergrößert.<br />

Wurden von Erwerbstätigen im früheren Bundesgebiet 1975 durchschnittlich 40 Wochenstunden<br />

geleistet, waren es 2002 nur noch rund 36,5 Stunden. Dabei lagen die<br />

Arbeitszeiten in den neuen Bundesländern höher als im früheren Bundesgebiet.<br />

Während in den neuen Ländern normalerweise durchschnittlich 38,1 Stunden in der<br />

Woche gearbeitet wurde, betrug die Arbeitszeit in den elf alten Ländern durchschnittlich<br />

nur 36,1 Stunden. Im Jahr 2002 gab es rund 5 Mill. Erwerbstätige in<br />

Deutschland (13,8 %), die normalerweise 41 Stunden oder mehr wöchentlich an ihrem<br />

Arbeitsplatz verbrachten. Hierin unterscheiden sich die neuen Bundesländer <strong>mit</strong><br />

einem Anteil von etwa 9,9 % vom früheren Bundesgebiet <strong>mit</strong> einem Anteil von 14,6 %.<br />

Tab. 1: Tariflich vereinbarte Urlaubsdauer<br />

Wochen<br />

Betroffene Arbeitnehmer<br />

in % aller von Tarifverträgen erfassten Arbeitnehmer<br />

Früheres Bundesgebiet Neue Länder u. Berlin-Ost<br />

1998 2001 1998 2001<br />

3 bis unter 4 – – – –<br />

4 bis unter 5 1 1 1 1<br />

5 bis unter 6 19 19 44 42<br />

6 oder mehr 80 80 55 57<br />

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.<br />

Auch der Anteil der Erwerbstätigen, die normalerweise weniger als 21 Stunden in der<br />

Woche arbeiten, war in den elf alten Ländern deutlich höher (16,6 %) als in den neuen<br />

Ländern (7,2 %).<br />

Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht heute allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

ein Mindesturlaub von 24 Werktagen (4 Wochen) zu. In den Tarifverträgen<br />

sind jedoch zumeist längere Zeiten vereinbart. Die Tarifabschlüsse zu Beginn der 80er-<br />

Jahre brachten vielen Erwerbstätigen zusätzliche Urlaubstage ein. Der Anteil der<br />

tariflich bezahlten Arbeitnehmer <strong>mit</strong> sechs oder mehr Wochen Urlaubsanspruch nahm<br />

im früheren Bundesgebiet von 35 % im Jahr 1981 auf 62 % im Jahr 1985 und bis 1990<br />

nochmals leicht auf 70 % zu. Im Jahr 2001 erhielten 80 % aller von Tarifverträgen erfassten<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mindestens<br />

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