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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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Wer Kinder hat und in Deutschland wohnt oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland<br />

entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt<br />

wird, hat Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. Dies gilt ebenso für<br />

Eltern <strong>mit</strong> einem ausländischen Pass, wenn sie eine gültige Aufenthaltsberechtigung<br />

oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht<br />

unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz<br />

erhalten, wenn er<br />

– in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder<br />

– als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder<br />

– Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates<br />

der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt.<br />

Tab. 6: Kindergeld (ohne öffentlichen Dienst)<br />

Insgesamt<br />

Deutsche<br />

2001 2002<br />

Ausländer/<br />

-innen<br />

Insgesamt<br />

Deutsche<br />

Ausländer/<br />

-innen<br />

1 000<br />

Berechtigte 1 8 937 7 981 956 9 059 8 043 1 016<br />

Kinder insgesamt 1 14 940 13 149 1 791 15 107 13 205 1 902<br />

davon waren:<br />

1. Kind 8 809 7 860 949 8 954 7 945 1 009<br />

2. Kind 4 470 3 923 547 4 505 3 924 581<br />

3. Kind 1 226 1 024 202 1 213 999 213<br />

4. und weitere Kinder 435 342 93 435 337 98<br />

Mill. EUR<br />

Ausgezahlte Beträge 2 25 941 22 677 3 264 28 831 25 155 3 676<br />

1 Stand: Dezember 2002.<br />

2 Seit 1996 können Familien alternativ zwischen dem Bezug von Kindergeld oder einem Steuerfreibetrag<br />

wählen. – Ausgezahlte Beträge <strong>mit</strong> Kindergeldzuschlag für geringverdienende Familien im<br />

Laufe des Jahres.<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit.<br />

Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Kinder gezahlt.<br />

Volljährige junge Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung<br />

des 27. Lebensjahres weiter Kindergeld erhalten, z. B. wenn sie sich noch in<br />

der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Ohne altersmäßige Begrenzung können<br />

Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande<br />

sind, sich selbst zu unterhalten, berücksichtigt werden.<br />

9,1 Mill. Berechtigte bezogen im Jahr 2002 Kindergeld für 15,1 Mill. Kinder. Hinzu<br />

kommen die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die das etwaige Kindergeld von<br />

ihren Arbeitgebern direkt erhalten. Von den Empfangsberechtigten (ohne öffentlichen<br />

Dienst) besaßen 8 Mill. die deutsche (89 %) und 1,0 Mill. (11 %) eine ausländische<br />

Staatsangehörigkeit.<br />

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