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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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drückt die gesamte Fixkostenbelastung eines Haushalts aus (Kredit- und Wohnkosten<br />

im Verhältnis zum Haushaltsnettoeinkommen).<br />

Beide Indikatoren zeigen, dass in jungen Jahren die Last, die Kreditnehmer auf sich<br />

nehmen, im Durchschnitt sehr hoch ist. Etwas über 10 % des frei verfügbaren Einkommens<br />

werden aufgewandt; umgekehrt bedeutet dies, dass junge Haushalte und<br />

Miethaushalte, die Kredite aufgenommen haben, im Durchschnitt in West- und Ostdeutschland<br />

um die 35 % ihres Nettoeinkommens für Miete und Kreditkosten (Zins<br />

und Tilgung) aufwenden.<br />

15.3 Überschuldung<br />

Die Frage, ob ein Haushalt »überschuldet« ist, ist zwar populär, aber nicht objektiv zu<br />

beantworten. Bei Überschuldung kann man drei Bereiche unterscheiden. In einer<br />

ersten Gruppe von Haushalten werden die Kreditkosten, die ursprünglich als tragbar<br />

angesehen werden, als »zu hoch« empfunden, ohne dass es aber objektive Probleme<br />

<strong>mit</strong> der Rückzahlung gibt. Bei diesen Haushalten haben sich also die Präferenzen für<br />

Konsum geändert bzw. das Einkommen hat sich anders entwickelt als erwartet. Einen<br />

politischen Handlungsbedarf gibt es hier aber nicht. In der zweiten Gruppe der Haushalte<br />

sind die Kreditkosten im Vergleich zum Nettoeinkommen so hoch, dass ein sozialpolitisch<br />

wünschbares, frei zur Verfügung stehendes Einkommen unterschritten<br />

wird, ohne dass jedoch Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Hier ist ein<br />

latenter Politikbedarf gegeben, da diese Haushalte in einer nicht wünschbaren sozialen<br />

Lage sind, unter der z. B. Kinder langfristig leiden können. In einer dritten Gruppe<br />

ist ein Problem evident: Es ist die Gruppe der Haushalte, die gepfändet werden.<br />

Repräsentative Daten zur rein subjektiv empfundenen Überschuldung liegen in<br />

Deutschland nicht systematisch vor, obwohl es Empfehlungen gibt, Überschuldung<br />

rein subjektiv zu messen, indem in Umfragen die Haushalte selbst angeben, ob sie<br />

»über«schuldet sind. In Deutschland mangelt es aber auch an objektiven Daten zur<br />

Überschuldung; es gibt z. B. keine Pfändungsstatistik, die die Sozialstruktur der von<br />

Pfändungen betroffenen Haushalte offen legt. Noch nicht einmal für einen harten Verschuldungsindikator,<br />

nämlich Lohn- und Gehaltspfändungen, liegt eine aussagefähige<br />

Statistik vor. Wir messen deswegen »Überschuldung« anhand eines Indikators, der<br />

zeigt, ob das – nach Abzug der Kreditverpflichtungen – zur Verfügung stehende<br />

Haushaltseinkommen kleiner ist als die »Pfändungsfreigrenze« eines Haushalts, d. h.<br />

der Geldbetrag, der nicht gepfändet werden kann.<br />

Die Pfändungsfreigrenze ist im Prinzip auch als »Armutsgrenze« verwendbar; faktisch<br />

liegt dazu jedoch keine Literatur vor (vgl. Teil II, Kap. 18). Dies liegt wohl an der Überlegung,<br />

dass der Staat einem <strong>mit</strong>tellosen Bürger weniger Geld garantieren muss, als<br />

er ihm sinnvollerweise belässt, wenn er gepfändet wird. Denn würde bis »hinab« zum<br />

Sozialhilfeanspruch gepfändet werden können, hätte der Schuldner keinen Anreiz,<br />

überhaupt noch ein Einkommen zu erzielen. Faktisch liegt im Jahr 2002 die Pfän-<br />

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