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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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Tab. 19: Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen<br />

nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)<br />

Jahr<br />

Geförderte<br />

in 1 000<br />

Finanzaufwand<br />

Mill. EUR<br />

Durchschnittlicher<br />

Förderungsbetrag<br />

pro Person<br />

EUR je Monat<br />

Schülerinnen und Schüler<br />

1997 109 328 251<br />

1998 116 341 244<br />

1999 122 357 243<br />

2000 127 368 241<br />

2001 143 493 288<br />

2002 163 592 302<br />

Studierende<br />

1997 238 910 319<br />

1998 227 862 316<br />

1999 226 871 321<br />

2000 232 907 326<br />

2001 265 1 162 365<br />

2002 304 1 351 371<br />

Insgesamt<br />

1997 347 1 238 298<br />

1998 343 1 203 292<br />

1999 348 1 228 294<br />

2000 359 1 275 296<br />

2001 408 1 655 338<br />

2002 467 1 942 347<br />

2.8.3 Aufstiegsfortbildungsförderung<br />

Die Aufstiegsförderung soll Nachwuchskräften helfen, ihre Weiterbildung für einen<br />

Fortbildungsabschluss zu finanzieren, der einen beruflichen Aufstieg ermöglicht. Die<br />

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde zum<br />

1. 1. 1996 eingeführt. Zum 1. 1. 2002 trat eine Reform des AFBG – u. a. <strong>mit</strong> verbesserten<br />

Leistungen für die Geförderten – in Kraft. Das AFBG (auch »Meister-BAföG«<br />

genannt) gewährt erstmals allen Fachkräften einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch<br />

auf staatliche Unterstützung für alle Formen der beruflichen Aufstiegsfortbildung.<br />

Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-,<br />

Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Da<strong>mit</strong> erstreckt<br />

sich die Förderung auf alle Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen<br />

Wirtschaft, der freien Berufe, der Hauswirtschaft und der Landwirtschaft, die gezielt<br />

auf anerkannte Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz,<br />

dem Recht des Bundes und der Länder oder sonstigen Regelungen auf eine beruf-<br />

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