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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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Von den Stiftungen des privaten Rechts ist die öffentlich-rechtliche Stiftung zu unterscheiden,<br />

die der Staat durch Gesetz oder Verwaltungsakt errichtet. Darüber hinaus<br />

existieren kommunale und kirchliche Stiftungen, die sich durch besondere Zweckbestimmung<br />

auszeichnen.<br />

Die Interessen der gemeinnützigen Stiftungen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und<br />

Verwaltung vertritt der Bundesverband Deutscher Stiftungen als deren Dachverband.<br />

Nach den Statistiken des Bundesverbandes stieg die Zahl der selbstständigen Stiftungen<br />

bürgerlichen Rechts im Jahr 2003 auf 12 193.<br />

Im Gegensatz zu den oben aufgeführten großen Stiftungen handelt es sich bei den<br />

meisten Stiftungen um relativ kleine Einrichtungen <strong>mit</strong> häufig weniger als 1 Million Euro<br />

Vermögen und einem hohen Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern.<br />

Die Schwerpunkte der Stiftungstätigkeit liegen lt. Auswertung des Bundesverbandes<br />

Deutscher Stiftungen im Jahr 2000 auf der Förderung sozialer Zwecke, Wissenschaft<br />

und Forschung, Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur. Weiterhin engagieren<br />

sich Stiftungen in den Bereichen Umweltschutz, Familie und Unternehmen.<br />

Weitere Informationen zum Thema Gesellschaftliche Beteiligung siehe Teil II,<br />

Kap. 19.<br />

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