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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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vom Bundeseisenbahnvermögen verwaltet und an die Deutsche Bahn AG ausgeliehen.<br />

Außerdem hat der Bund die zivilen und militärischen Arbeitsplätze bei der<br />

Bundeswehr verringert. Die rechtliche Verselbstständigung von bisher rechtlich unselbstständigen<br />

staatlichen und kommunalen Einrichtungen führt dazu, dass die Beschäftigten<br />

dieser Einrichtungen nicht mehr zum Mitarbeiterstab ihres bisherigen<br />

Dienstherrn gehören. Im staatlichen Bereich wurde für die ausgegliederten Einrichtungen<br />

(insbesondere Hochschulkliniken, Hochschulen und staatliche Krankenhäuser)<br />

in den vergangenen Jahren in der Regel die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts gewählt. Dies führt dazu, dass die Arbeitsplätze in den <strong>mit</strong>telbaren<br />

öffentlichen Dienst verlagert werden und da<strong>mit</strong> im Bereich des öffentlichen Dienstes<br />

verbleiben. Im kommunalen Bereich wird dagegen eine privatrechtliche Rechtsform<br />

für die ausgegliederten Einrichtungen bevorzugt, <strong>mit</strong> der Folge, dass deren Beschäftigte<br />

nicht mehr zum öffentlichen Dienst zählen, sondern unter den weiter gefassten<br />

Begriff der öffentlichen Arbeitgeber. Ungefähr 35 % der Personalreduzierung<br />

seit 1991 sind auf die Privatisierung der Deutschen Bundespost zurückzuführen. 22 %<br />

entfallen auf die durch Privatisierung ausgegliederten Angestellten und Arbeiter der<br />

Deutschen Bundesbahn sowie den Rückgang der Zahl der Beamten und Beamtinnen<br />

beim Bundeseisenbahnvermögen, 29 % auf die Verschlankung des öffentlichen<br />

Dienstes in den neuen Bundesländern, etwa 5 % auf die Reduzierung der Personalstärke<br />

der Bundeswehr (einschl. deren Verwaltung) und 9 % sind Folge von Personaleinsparungen<br />

und Ausgliederungen bei Bund, Ländern und Kommunen im<br />

früheren Bundesgebiet.<br />

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