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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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In Deutschland stehen die Banken – nach den Vorschriften des Gesetzes über das<br />

Kreditwesen (KWG) – unter der gemeinsamen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

und der Deutschen Bundesbank.<br />

Mit der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung von zunächst elf der 15<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) – diese sind Belgien, Deutschland,<br />

Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal<br />

und Spanien – ging <strong>mit</strong> Wirkung vom 1. Januar 1999 die Verantwortung für eine einheitliche<br />

Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet auf das Europäische System der Zentralbanken<br />

(ESZB) über. Zum 1. Januar 2001 trat Griechenland als zwölftes Mitglied<br />

der Eurozone bei. Das ESZB, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den<br />

nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten besteht, übernahm nunmehr die<br />

Rolle der »Hüterin des Euro« und trägt so<strong>mit</strong> die Verantwortung für die Stabilität der<br />

neuen Währung. Durch den Übergang der geldpolitischen Kompetenzen auf die EZB<br />

war eine Anpassung der Aufgaben der teilnehmenden nationalen Zentralbanken erforderlich.<br />

Sie haben an der Erfüllung der Aufgaben des ESZB, insbesondere dem<br />

vorrangigen Ziel der Gewährleistung der Preisstabilität, <strong>mit</strong>zuwirken. Unverändert<br />

bleibt ihre Aufgabe, für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im In- und<br />

<strong>mit</strong> dem Ausland zu sorgen. Die Deutsche Bundesbank ist da<strong>mit</strong> z. B. auch für den<br />

Bargeldumlauf verantwortlich.<br />

Die Statistiken des Geld- und Kreditwesens werden überwiegend von der Deutschen<br />

Bundesbank bearbeitet. Der Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschaftsund<br />

Währungsunion (EWU) hat zu einer Veränderung in der Darstellung von statistischen<br />

Ergebnissen der Deutschen Bundesbank ab dem Jahr 1999 geführt. Dies wirkt<br />

sich auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus.<br />

Die Angaben über die Geschäftsentwicklung der Bausparkassen beruhen auf den<br />

Statistiken der Verbände der privaten und öffentlichen Bausparkassen. Beim Bauspargeschäft<br />

stellen die Einlagen wegen ihrer Zweckbindung (sie dürfen innerhalb<br />

bestimmter Fristen nur für den Wohnungsbau verwendet werden) eine besondere<br />

Form der Spareinlagen dar.<br />

15.4.1 Unternehmen<br />

Im Bankwesen Deutschlands ist seit Jahren ein Fusionsprozess im Gang. Er hat zu<br />

einer abnehmenden Zahl von Kreditinstituten geführt. Während 1973 im früheren<br />

Bundesgebiet 3 784 berichtspflichtige Kreditinstitute (Kreditinstitute <strong>mit</strong> einer bestimmten<br />

Mindestbilanzsumme) gezählt wurden, gab es 1984 nur noch 3 250. Ab<br />

1985 wurden alle Kreditgenossenschaften in die statistische Berichtspflicht einbezogen;<br />

Ende 1985 waren 4 659 und Ende 1989 noch 4 217 Kreditinstitute im früheren<br />

Bundesgebiet berichtspflichtig. Ende 2002 belief sich die Zahl der berichtspflichtigen<br />

Kreditinstitute einschließlich der ostdeutschen Institute auf 2 365. Unter<br />

ihnen waren die Kreditgenossenschaften zahlenmäßig am stärksten vertreten. Gemessen<br />

an den Bilanzsummen sind jedoch andere Institutsgruppen, z. B. Kreditbanken,<br />

Sparkassen und Landesbanken, von weitaus größerer Bedeutung.<br />

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