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Mitteilung mit Anlage(n) (PDF 4442 KB) - Berliner ...

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10 Justiz<br />

10.1 Grundsätze der Rechtsprechung<br />

Eine der wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates besteht darin, für die Umsetzung<br />

und Einhaltung des von der Volksvertretung gesetzten Rechts zu sorgen. Bei einer von<br />

der Gewaltenteilung geprägten Verfassung wie dem Grundgesetz fällt diese Aufgabe<br />

der so genannten »dritten« Gewalt, der Rechtsprechung, zu.<br />

Zur Rechtsprechung gehört aber nicht nur das Tätigwerden der Gerichte, in denen<br />

von unabhängigen Richtern Recht gesprochen wird, sondern auch die Vollstreckung<br />

dessen, was für Recht befunden wurde, beispielsweise im Strafvollzug oder durch<br />

Gerichtsvollzieher. Im weiteren Sinn kann auch die Tätigkeit der Polizei als Teil der<br />

Rechtspflege gesehen werden, soweit diese <strong>mit</strong> der Verhinderung von Straftaten<br />

einerseits und der Er<strong>mit</strong>tlung von Tatverdächtigen in Strafsachen andererseits befasst<br />

ist.<br />

10.2 Gerichte<br />

Die Gerichtsbarkeit umfasst zum einen die ordentlichen Gerichte, die für Zivil- und<br />

Strafsachen zuständig sind, zum anderen die besonderen Gerichte, die sich <strong>mit</strong><br />

Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- bzw. Finanzrechtsfragen befassen (s. Abb. 1). Jeder<br />

dieser Zweige der Gerichtsbarkeit ist in mehrere Ebenen oder Instanzen gegliedert<br />

(bei den ordentlichen Gerichten vier: Amtsgericht – Landgericht – Oberlandesgericht –<br />

Bundesgerichtshof; bei Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten drei und bei den<br />

Finanzgerichten zwei). Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen<br />

der Eingangsinstanzen Rechts<strong>mit</strong>tel einzulegen und da<strong>mit</strong> diese Entscheidungen<br />

in Berufungs- oder Revisionsverfahren durch höhere Gerichtsinstanzen<br />

Tab. 1: Gerichte am 31. 12. 2002<br />

Zivil- und Strafgerichte 828<br />

Amtsgerichte 687<br />

Landgerichte 116<br />

Oberlandesgerichte 25<br />

Arbeitsgerichte (erstinstanzliche) 122<br />

Verwaltungsgerichte (erstinstanzliche) 52<br />

Sozialgerichte (erstinstanzliche) 69<br />

Finanzgerichte (erstinstanzliche) 19<br />

Bundesgerichte 8<br />

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