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Bildungsziel: Bürger - Theodor-Heuss - Kolleg

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<strong>Theodor</strong>-<strong>Heuss</strong>-<strong>Kolleg</strong> der Robert Bosch Stiftung<br />

Planspiele<br />

Charta der Studentenrechte: Rechte für jeden Studenten<br />

R e c h t e f ü r j e d e n S t u d e n t e n …<br />

Wenn der Mangel an gegenseitigem Respekt oder menschlichem Entgegenkommen dir<br />

keine Möglichkeit gibt:<br />

▪ wertvollen Unterricht zu hören<br />

▪ zu wissen, dass dein Geld reicht, um die Uni regelmäßig zu besuchen<br />

▪ dir bei der Verteidigung deiner Interessen Gehör zu verschaffen, genau dann ist es wichtig,<br />

die Studentenrechte zu kennen, die sich im Gesetz widerspiegeln. Und wenn die „Rechte<br />

für Ausbildung“ auch allgemein klingen, sie sind keine spießigen Redensarten, sondern<br />

wichtige Normen für Jeden zu akademischen, materiellen oder politischen Fragen.<br />

A k a d e m i s c h e R e c h t e …<br />

Anfang des Studiums<br />

▪ Das Recht, sich für einen Studienplatz zu bewerben und / oder an einer Zulassungsprüfung<br />

teilzunehmen, wenn die Hochschulreife erreicht wurde<br />

▪ Das Recht, die Aufnahmevoraussetzungen kennen zu lernen<br />

▪ Das Recht, die Informationen der Hochschulen und Hochschulprogramme zu bekommen<br />

▪ Das Recht, die Hochschule, die Fachrichtung, die Studienprogramme zu wählen<br />

▪ Das Recht, sich für ein Studium im Inland und / oder Ausland zu bewerben und / oder<br />

zu studieren<br />

▪ Das Recht, die Resultate der Aufnahmeprüfung anzufechten<br />

Abschluss des Studiums<br />

▪ Das Recht, von der Hochschule nicht ausgeschlossen zu werden, wenn der Grund nicht<br />

der eigene Wille die Verletzung eines Hochschulgesetzes die Verletzung der inneren<br />

Ordnung an der Hochschule ist Das Recht auf die Anerkennung der Ausbildung an in- und<br />

ausländischen Hochschulen<br />

Prozess des Studiums<br />

▪ Das Recht auf professionelle Lektoren, die kreativ und professionell die Studieninhalte<br />

umsetzen und ständig an ihrer eigenen Weiterbildung und Arbeitsqualität arbeiten<br />

▪ Das Recht, den obligatorischen Teil des Studienprogramms ausreichend angeboten zu<br />

bekommen und Prüfungen in der Staatssprache abzulegen (in der Muttersprache: auch für<br />

Minderheiten)<br />

▪ Das Recht, die Studienrichtung individuell zu gestalten: bestimmte Studienkurse frei zu<br />

wählen, die Studienlänge selbst zu bestimmen, die Intensität des Studiums zu bestimmen<br />

▪ Das Recht, als Zuhörer die Veranstaltungen, die mit dem Studienprozess verbunden sind,<br />

an anderen Hochschulen zu besuchen<br />

▪ Das Recht auf die Anerkennung von erbrachten Studienleistungen bei einem Fakultäts-<br />

oder Hochschulwechsel<br />

▪ Das Recht auf die Anerkennung von Kreditpunkten aus Praktika oder wissenschaftlicher<br />

Arbeit, die außerhalb des Studienprogramms durchgeführt wurden<br />

▪ Das Recht, das Studium für einige Zeit zu unterbrechen und wieder aufzunehmen und<br />

dabei immatrikuliert zu bleiben (akademisches Jahr)<br />

▪ Das Recht, die Form der Prüfungen, die während des Studiums abzulegen sind, schon zu<br />

Studienbeginn zu erfahren Charta der<br />

Studentenrechte<br />

3 2 2 M e t h o d e n H a n d b u c h<br />

© 2004 MitOst-Editionen

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