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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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Seite 100<br />

Die Begriffe <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittel, die historisch gewachsen <strong>und</strong> durch eine<br />

vielgestaltige Rechtsprechung entwickelt wurden, sind daher letztlich <strong>im</strong>mer,<br />

wenn es um den Anspruch des Versicherten auf diese Leistungen geht, <strong>im</strong><br />

Kontext von leistungsrechtlichen <strong>und</strong> leistungserbringerrechtlichen Vorschriften<br />

zu sehen. Das <strong>Zulassungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Vertragsrecht</strong> <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hilfsmittellieferanten</strong><br />

ist deshalb Teil dieses Gesamtzusammenhangs <strong>und</strong> nur dann richtig<br />

erfassbar, wenn man sich <strong>im</strong> Vorfeld verdeutlicht, dass die Regelungen zur<br />

Leistungserbringung ebenfalls dazu dienen, den Leistungsanspruch des Versicherten<br />

auf <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittel auf eine wirtschaftlichere Art <strong>und</strong> Weise erfüllen<br />

zu können.

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