Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...
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Seite 134<br />
praktische Erfahrungszeit auch durch eine selbständige Tätigkeit<br />
nachgewiesen werden. 372 Insoweit bestand für den zulassenden<br />
Landesverband eine Ermittlungs- <strong>und</strong> Feststellungspflicht zur Erfahrungszeit<br />
<strong>im</strong> Einzelfall. Die Geeignetheit <strong>der</strong> Einrichtung war<br />
dabei ein unbest<strong>im</strong>mter Rechtsbegriff, <strong>der</strong> einer Bewertung durch<br />
den zulassenden Landesverband unterworfen war. Dabei unterlag<br />
die Entscheidung zur Anerkennung berufspraktischer Erfahrungszeiten<br />
<strong>im</strong> Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG <strong>und</strong> dem Gr<strong>und</strong>recht<br />
des Antragstellers aus Art. 12 GG jedoch keinen Einschränkungen<br />
bei <strong>der</strong> Rechtskontrolle. 373<br />
cc) Praxisausstattung (§ 124 Abs. 2 Ziff. 2 SGB V)<br />
Weitere <strong>Zulassungs</strong>voraussetzung ist die Gewährübernahme<br />
des Antragstellers für eine zweckmäßige <strong>und</strong> wirtschaftliche<br />
Leistungserbringung durch eine entsprechende Praxisausstattung.<br />
374 Hierunter fallen insbeson<strong>der</strong>e die vorhandenen Räumlichkeiten,<br />
die eingesetzten Geräte sowie alle Einrichtungsgegenstände.<br />
375 Die Empfehlungen <strong>der</strong> Spitzenverbände bzw. die<br />
Rahmenverträge enthalten hierzu Einzelheiten, abhängig von <strong>der</strong><br />
Art <strong>der</strong> zu erbringenden Dienstleistung. Diese Regelungen sind<br />
sowohl Qualitätselement 376 wie auch eine spezielle Ausprägung<br />
372 BSG SozR 3-2500, § 124 Nr. 7; Dudda/Stauffenberg, Seite 366 ff.<br />
373 Die von <strong>der</strong> Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen (z.B. Bewertungsspielraum bei Prüfungsentscheidungen<br />
– vgl. BVerfGE 84, Seite 34 <strong>und</strong> 59) waren nicht anwendbar, da es sich hier um keine<br />
prüfungssituationsspezifischen Wertungen handelte, son<strong>der</strong>n die Anerkennung bzw. Nichtanerkennung<br />
von Erfahrungszeiten einer objektiv-sachlichen Begründung zugänglich war, die einer Richtigkeitskontrolle<br />
unterworfen werden konnte (Maurer § 7, Randnrn. 31 ff., 62). Auch konnte <strong>der</strong> Regelung<br />
in § 124 Abs. 2 Nr. 2 SGB V a.F. nicht entnommen werden, dass <strong>der</strong> zulassende Landesverband in<br />
diesem Zusammenhang zu einer abschließenden Beurteilung ermächtigt worden war (zur normativen<br />
Ermächtigungslehre vgl. Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig, Art. 19 Abs. 4 GG, Randnr. 185 ff.); zu den<br />
Beson<strong>der</strong>heiten <strong>im</strong> Zusammenhang mit den Empfehlungen vgl. unten c) bb).<br />
374 Zur Prüfung dieser <strong>Zulassungs</strong>voraussetzung können Berufsverbände beratend/begutachtend von<br />
den Kassenverbänden miteinbezogen werden, Rosenthal, WZS 1993, Seite 154 ff.; zur Ortsgeb<strong>und</strong>enheit<br />
<strong>der</strong> Zulassung unten e) dd).<br />
375 Eine wirtschaftliche Kontrolle des Betriebs <strong>im</strong> Hinblick auf Investitionen, finanzielle Ressourcen,<br />
Gewinn- <strong>und</strong> Verlust-Rechnung ist mit Praxisausstattung sicherlich nicht gemeint (Heinze in HS-KV<br />
§ 40 Randnr. 26 ff.).<br />
376 Z.B. Festlegung einer Mindestraumhöhe von 2,50 m zur Sicherstellung ausreichen<strong>der</strong> Be- <strong>und</strong><br />
Entlüftung (BSG SozR 3-2500, § 124 SGB V Nr. 5, SG Stuttgart vom 20.09.2001, Az.: S 10 KR<br />
2500/01 <strong>und</strong> vom 23.07.2003, Az.: S 10 KR 1352/03).