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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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Seite 223<br />

schränkung <strong>der</strong> Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen können (Rechtfertigungsgründe<br />

für eine Beschränkung <strong>der</strong> EG-Gr<strong>und</strong>freiheiten). 651 In den<br />

beiden entschiedenen Verfahren wurde dies verneint, insbeson<strong>der</strong>e<br />

wurde <strong>im</strong> Verhältnis Luxemburg/Deutschland von Qualitätsstandards für<br />

Ges<strong>und</strong>heitswaren <strong>und</strong> -dienstleistungen ausgegangen, die eine Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung<br />

ausschließen, so dass <strong>im</strong> Ergebnis eine Kostenerstattung<br />

für die Versicherten in Betracht kam.<br />

In dieselbe Richtung geht auch die Frage, ob die nationale Anfor<strong>der</strong>ung,<br />

Kostenerstattungen gr<strong>und</strong>sätzlich nur bei zugelassenen Leistungserbringern<br />

zu übernehmen, ein legit<strong>im</strong>es Mittel zur Kostendämpfung<br />

<strong>und</strong> Qualitätssicherung ist o<strong>der</strong> ob es sich unter europarechtlicher<br />

Sicht um eine diskr<strong>im</strong>inierende <strong>und</strong> somit unzulässige Barriere für die<br />

Dienstleistungs- <strong>und</strong> Warenverkehrsfreiheit handelt. 652<br />

Der EuGH hat am 12.07.2001 in <strong>der</strong> Sache Smits/Peerbooms 653 entschieden,<br />

dass auch <strong>im</strong> Wege des Sachleistungsprinzips an Versicherte<br />

erbrachte Leistungen unter „Dienstleistung i.S. von Art. 50 EGV“ fallen,<br />

654 auch wenn <strong>der</strong> Versicherte die Leistung <strong>im</strong> Regelfall kostenfrei<br />

erhalte, <strong>der</strong> Kostenträger sie aber nicht selbst erbringe, son<strong>der</strong>n sich<br />

privater Leistungserbringer außerhalb des hoheitlich organisierten Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />

bediene. 655<br />

In einem weiteren Schritt werden Einschränkungen <strong>der</strong> Dienstleistungsfreiheit<br />

geprüft <strong>und</strong> bezogen auf ein Genehmigungserfor<strong>der</strong>nis als mittelbar<br />

ausländische Anbieter diskr<strong>im</strong>inierend qualifiziert. 656 Eine solche<br />

651 Zu den Rechtfertigungsgründen eingehend Bold, Seite 129 ff.<br />

652 Zur Entterritorialisierung <strong>der</strong> Leistungserbringung <strong>und</strong> zur europarechtlichen Wettbewerbsstruktur<br />

des Leistungserbringerrechts: Pitschas in Ebsen, Seite 83 ff., 95; eingehen<strong>der</strong> hierzu unter 3.<br />

653 Az.: RS C-157/99, veröffentlicht in NZS 2001, Seite 478.<br />

654 Kritisch zur Anwendbarkeit <strong>der</strong> Urteile Kohll <strong>und</strong> Decker auf das deutsche Sachleistungsprinzip:<br />

Neumann-Duesberg, Seite 22 ff.; vgl. auch Schnei<strong>der</strong>-Danwitz, Seite 354 ff.; zum Begriff <strong>der</strong> Dienstleistungsfreiheit<br />

Bold, Seite 102 ff.<br />

655 Abgrenzung zu EuGH RS 263/86, Slg. 1988, Seite 5365.<br />

656 Bei allgemeinen Maßnahmen, die Gr<strong>und</strong>freiheiten nur behin<strong>der</strong>n, hat es <strong>der</strong> EuGH für ausreichend<br />

angesehen, wenn die nationale Maßnahme aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls, wozu<br />

auch die Funktionsfähigkeit des sozialen Absicherungssystems gehöre, erfor<strong>der</strong>lich sei - vgl. RS<br />

238/82 (Duphar) sowie RS C- 158/96 (Kohll) bzw. RS C-120/95 (Decker).

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