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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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4. Zusammenfassung<br />

Seite 234<br />

EG-Recht gewinnt auch <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittel-Leistungserbringung<br />

<strong>im</strong>mer mehr an Bedeutung. Auch wenn nationale Regelungen bislang<br />

von einem Ruhen des Leistungsanspruchs bei Auslandsaufenthalts ausgingen,<br />

konnten Leistungsansprüche bei Krankenbehandlung <strong>im</strong> Ausland entstehen.<br />

Durch die neuere Rechtsprechung des EuGH wird deutlich, dass<br />

Dienstleistungsfreiheit <strong>und</strong> freier Warenverkehr nationalen <strong>Zulassungs</strong>schranken<br />

vorgehen kann. Damit wird den Versicherten ein über die Grenzen hinausgehendes<br />

Leistungsangebot an <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmitteln, sowohl <strong>im</strong> Kranken-<br />

wie auch <strong>im</strong> Pflegeversicherungsrecht verschafft. Das territoriale Sachleistungsprinzip<br />

kann durch den Einfluss <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten des pr<strong>im</strong>ären<br />

EG-Rechts bei Auslandsbehandlung dann nicht <strong>im</strong> hergebrachten Sinne vollumfänglich<br />

aufrecht erhalten bleiben. Vertragsabschlüsse mit ausländischen<br />

Leistungsanbietern erweitern für deutsche Krankenkassen auch ohne vorangehende<br />

statusrechtliche <strong>Zulassungs</strong>entscheidung den Kreis <strong>der</strong> die Sachleistung<br />

erbringenden Leistungserbringer. Bei einer Versorgung von Versicherten<br />

<strong>im</strong> EU-Ausland konnte schon nach bisherigem Recht für den Versicherten ein<br />

Kostenerstattungsanspruch über die Regelung des § 13 SGB V hinaus anerkannt<br />

werden. 696 Seit 01.01.2004 hat <strong>der</strong> Gesetzgeber insoweit eine ausdrückliche<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage in § 13 Abs. 4 bis 6 SGB V n.F. geschaffen.<br />

Daneben eröffnet sich für Leistungserbringer von <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmitteln EUausländischer<br />

Herkunft ein Recht auf Zulassung zum deutschen GKV-Markt.<br />

Längerfristig ist zwar ein Wandel des Leistungserbringerrechts nicht auszuschließen,<br />

momentan ist aber am bisherigen nationalen <strong>Zulassungs</strong>- <strong>und</strong> Vertragssystem<br />

für innerdeutsche Leistungserbringer festzuhalten. Weitere gesetzgeberische<br />

Anstrengungen dürften aber sowohl auf europäischer wie auch<br />

auf nationaler Ebene erfor<strong>der</strong>lich sein, um den weiteren Entwicklungen gerecht<br />

zu werden.<br />

696 Zur Flexibilisierung <strong>und</strong> Wandlung <strong>der</strong> Krankenkassen: Pitschas in Ebsen, Seite 101; von Maydell,<br />

VSSR 1999, Seite 14; Becker, Seite 362 ff; Zu Recht weist Heberlein auf die Konsequenzen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die steigenden Verwaltungskosten hin, Seite 775.

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