Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...
Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...
Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 125<br />
Abs. 1, 75 Abs. 1 SGB V), fehlt eine entsprechende Einbindung <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong><br />
Leistungserbringer von <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmitteln. 344 Gleiches gilt <strong>im</strong> SGB XI.<br />
Eine Einbindung <strong>der</strong> Leistungserbringer in das gesetzliche Versorgungssystem<br />
von Kranken- <strong>und</strong> Pflegekasse soll nach dem Willen des Gesetzgebers<br />
aber über die Zulassung bzw. über Verträge stattfinden (§§ 125, 127 SGB V,<br />
§ 78 SGB XI). An<strong>der</strong>s als bei <strong>der</strong> gesetzlich vorgesehenen Interessenvertretung<br />
bei den ärztlichen Leistungserbringern sind in diesem Bereich die Leistungserbringer<br />
von <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittel überwiegend in Verbänden organisiert.<br />
Diese Verbände sind jedoch höchst unterschiedlich strukturiert. Teils sind es<br />
Körperschaften des Öffentlichen Rechts (z.B. Innungen), 345 teilweise sind es<br />
aber auch Vereine des Privatrechts. Während vielfach größere Kreise <strong>der</strong><br />
Leistungserbringer den Verbandsorganisationen angehören (z.B. Krankengymnasten),<br />
346 finden sich an<strong>der</strong>erseits auch Splittervereine, in denen sich<br />
nur sehr vereinzelt Leistungserbringer best<strong>im</strong>mter Sparten zusammengef<strong>und</strong>en<br />
haben. Es ist jedenfalls stets davon auszugehen, dass auch Leistungserbringer<br />
vorhanden sind, die nicht in Verbänden organisiert sind, da kein gesetzlicher<br />
Zwang zu einer Mitgliedschaft in einer solchen Organisation besteht.<br />
344 Zur ärztlichen Zulassung vgl. Großbölting/Jaklin Seite 130 ff.<br />
345 Z.B. Zentralverband <strong>der</strong> Augenoptiker (ZVA) als B<strong>und</strong>esinnungsverband; er ist Dachverband für<br />
neun Landesinnungsverbände, in denen die regionalen Innungen zusammengeschlossen sind. Die<br />
Mitgliedschaften sind freiwillig, aber nahezu 100%ig. Weitere Berufsorganisationen sind die B<strong>und</strong>esinnung<br />
<strong>der</strong> Hörgeräteakustiker, <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esinnungsverband für Orthopädietechnik, <strong>der</strong> sich in 16 regional<br />
organisierten Innungen unterglie<strong>der</strong>t, in denen Sanitätsfachgeschäfte <strong>und</strong> orthopädische<br />
Werkstätten vertreten sind; sowie <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik, <strong>der</strong> sich in<br />
Landesverbände pro B<strong>und</strong>esland unterteilt.<br />
346 So ist z.B. Berufsorganisation <strong>der</strong> Masseure bzw. <strong>der</strong> Masseure <strong>und</strong> medizinische Bademeister <strong>der</strong><br />
„Verband physikalische Therapie - B<strong>und</strong>esvereinigung für Masseure, Masseure <strong>und</strong> medizinische<br />
Bademeister, Krankengymnasten e.V. (VPT)“ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> „Verband Deutscher Badebetriebe e.V. (VDB)“.<br />
Beide Berufsverbände sind in Landesgruppen bzw. in Landesverbände unterglie<strong>der</strong>t. Berufsverband<br />
<strong>der</strong> Krankengymnasten ist <strong>der</strong> „Deutsche Verband für Physiotherapie - Zentralverband <strong>der</strong> Krankengymnasten<br />
e.V. (ZVK)“ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> „Interessenverband freiberuflicher Krankengymnasten e.V. (IFK)“, die<br />
sich ebenfalls in Landesverbände unterglie<strong>der</strong>n. Je nach Satzungsinhalt wird differenziert, ob freiberuflich<br />
Tätige, Angestellte, Praktikanten <strong>und</strong> Gewerbetreibende als Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen werden<br />
können. Weitere Berufsorganisationen sind z.B. <strong>der</strong> „Zentralverband <strong>der</strong> Logopädie e.V. (ZVL)“, die<br />
„Deutsche Gesellschaft für Sprach-<strong>Heil</strong>pädagogik e.V. (dgs)“ <strong>und</strong> <strong>der</strong> „Verband <strong>der</strong> Beschäftigungs-<br />
<strong>und</strong> Arbeitstherapeuten“.