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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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Seite 278<br />

IX. Zusammenfassende Betrachtung <strong>und</strong><br />

Ergebnisse<br />

1. Das <strong>Zulassungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Vertragsrecht</strong> <strong>im</strong> Recht <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittel<br />

ist eingebettet in die die Gr<strong>und</strong>ordnung des SGB V <strong>und</strong> des SGB XI<br />

bildenden Strukturen des Sachleistungs- <strong>und</strong> des Wirtschaftlichkeitsprinzips.<br />

Deshalb ist das <strong>Zulassungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Vertragsrecht</strong> <strong>der</strong> <strong>Heil</strong><strong>und</strong><br />

<strong>Hilfsmittellieferanten</strong> <strong>im</strong> SGB V <strong>und</strong> <strong>im</strong> SGB XI nur dann richtig<br />

erfass- <strong>und</strong> einordenbar, wenn man vom Leistungsrecht ausgeht <strong>und</strong><br />

sämtliche Elemente <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit zu diesem Rechtskreis in<br />

eine Bewertung miteinbezieht.<br />

2. Eine Gesamtbetrachtung von Leistungsrecht <strong>und</strong> Leistungserbringerrecht<br />

macht deutlich, dass das Leistungserbringerrecht in seiner <strong>der</strong>zeitigen<br />

Ausprägung nur ein weiteres Element zur wirtschaftlichen<br />

Leistungserbringung darstellt. <strong>Zulassungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Vertragsrecht</strong> haben<br />

das Ziel, eine qualitätsgesicherte Leistungserbringung zu einem angemessenen<br />

Preis den Versicherten zu verschaffen. Leistungserbringung<br />

bedeutet dabei konkrete Festlegung des Leistungsanspruchs<br />

<strong>und</strong> anschließende Erfüllung. Leistungs- <strong>und</strong> Leistungserbringerrecht<br />

sind daher stets in einer einheitlichen Zusammenschau<br />

zu bewerten.<br />

3. Über alle Beteiligten bei <strong>der</strong> Versorgung mit <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmitteln<br />

wird versucht, dem Wirtschaftlichkeitsprinzip bei <strong>der</strong> Versorgung von<br />

Versicherten Rechnung zu tragen. Dabei werden sowohl <strong>im</strong> SGB V<br />

wie auch <strong>im</strong> SGB XI normative Elemente eingesetzt, finanzielle Obergrenzen<br />

definiert sowie Eigenbeteiligungen des Versicherten gefor<strong>der</strong>t.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e be<strong>im</strong> Wie<strong>der</strong>einsatz von Hilfsmitteln zeigt sich<br />

die Verzahnung von Leistungsrecht <strong>und</strong> Leistungserbringerrecht.<br />

Das Wirtschaftlichkeitsprinzip kann dazu herangezogen werden, den

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