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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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Seite 58<br />

ist das Hilfsmittelverzeichnis <strong>der</strong>selben normierten Bindungswirkung<br />

unterstellt wie die Richtlinien gemäß § 92 SGB V. 169<br />

Ist von einem Rechtsnormcharakter des Hilfsmittelverzeichnisses<br />

auszugehen, ergibt sich auch kein Verstoß <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die gr<strong>und</strong>gesetzlich geregelte Ordnung in <strong>der</strong> Verteilung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungskompetenz <strong>im</strong> B<strong>und</strong>-/Län<strong>der</strong>verhältnis, zumal<br />

die letztliche Entscheidung zur Bewilligung eines Hilfsmittels<br />

<strong>im</strong> Einzelfall von <strong>der</strong> Landesebene getroffen wird. Auf diese<br />

näher darzustellende Problematik soll <strong>im</strong> Zusammenhang mit<br />

den Empfehlungen <strong>der</strong> Spitzenverbände bei <strong>Zulassungs</strong>entscheidungen<br />

eingegangen werden. 170<br />

cc) Höchstpreise<br />

Der Gesetzgeber versucht aber nicht nur bei den leistungsauslösenden<br />

Ärzten kostendämpfenden Einfluss zu nehmen, son<strong>der</strong>n<br />

auch bei den Leistungserbringern selbst. Die Preise <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />

sollen ebenfalls einer Obergrenze ausgesetzt<br />

sein. Nach § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V sind die in den Rahmenverträgen<br />

für <strong>Heil</strong>mittel vereinbarten Preise „Höchstpreise“. Dasselbe<br />

gilt <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> Hilfsmittel für diejenigen Gegenstände,<br />

für die Festbeträge nicht festgesetzt werden (§ 127 Abs. 1 <strong>und</strong><br />

Abs. 2 SGB V n.F.). In <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung in <strong>der</strong> Fassung<br />

bis 31.12.2003 war dies ausdrücklich best<strong>im</strong>mt (§ 127 Abs. 2<br />

Satz 4 SGB V a.F.). Dies war auch bereits in § 376 d Abs. 2<br />

Satz 3 RVO a.F. vorgesehen, wonach die einzelne Krankenkasse<br />

kostengünstigere Regelungen für <strong>Heil</strong>mittel treffen konnte, als<br />

die in den Preisvereinbarungen <strong>der</strong> Landes- o<strong>der</strong><br />

169 Zur normativen Wirkung <strong>der</strong> Richtlinien vgl. oben Seite 45 ff.<br />

170 Im Einzelnen hierzu unten IV.3.c), Seite 150 ff.

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