10.01.2013 Aufrufe

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 170<br />

gütungshöhe durchaus unterschiedlich auswirkt. 476 Gleiches gilt<br />

für die Hilfsmittelabgabe, z.B. durch Orthopäden.<br />

Deshalb kann sowohl unter finanziellen wie auch unter Dienstleistungsgesichtspunkten<br />

eine Kooperation zwischen Arzt <strong>und</strong><br />

sonstigem Leistungserbringer sinnvoll sein. § 1 PartGG eröffnet<br />

diese Möglichkeit mit einer sinnvollen Verteilung <strong>der</strong> Haftung (§ 8<br />

PartGG). 477<br />

Auch die nach dem SGB V vorgesehene integrierte Versorgung<br />

(§§ 140 a ff SGB V) eröffnet eine interdisziplinär-fachübergreifende<br />

Kooperation verschiedener Leistungserbringer auf vertraglicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage.<br />

ff) Zulassung von Vertragsärzten<br />

Erfüllen Vertragsärzte die <strong>Zulassungs</strong>voraussetzungen zur Leistungserbringung<br />

von <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmitteln, ergibt sich <strong>im</strong> Rahmen<br />

<strong>der</strong> <strong>Zulassungs</strong>entscheidung ein wettbewerbsrechtliches<br />

Problemfeld. Ist <strong>der</strong> Arzt als Aussteller einer Verordnung gleichzeitig<br />

Leistungserbringer für die verordnete Leistung, so kann er,<br />

<strong>im</strong> Gegensatz zu den sonstigen Leistungserbringern von <strong>Heil</strong><strong>und</strong><br />

Hilfsmitteln, den Umfang <strong>der</strong> nachgefragten Leistungen beeinflussen<br />

<strong>und</strong> hat damit nicht die gleiche Ausgangsposition <strong>im</strong><br />

Wettbewerb wie die übrigen Leistungserbringer. 478 Fraglich ist,<br />

inwiefern dieser Umstand bei <strong>der</strong> <strong>Zulassungs</strong>entscheidung <strong>der</strong><br />

476 Vgl. oben Fußnote 81 <strong>und</strong> LSG NRW vom 10.11.1993 in NZS 1994, Seite 267. Die ärztlichen Abrechnungsziffern<br />

liegen etwa 10% unter den Vergütungssätzen <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>mittelerbringer.<br />

477 Schirmer, Seite 351 f.<br />

478 BGH-Urteil vom 01.06.1977, Az.: KZR 3/76. Kritisch auch Kluth/Nuckelt, die ein entsprechendes<br />

Verbot für Ärzte an <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong> Hilfsmittelabgabe <strong>im</strong> SGB V for<strong>der</strong>n, Seite 431; eingehend<br />

Schwannecke/Webers, Seite 2697 ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!