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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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Seite 200<br />

lungsgebieten <strong>und</strong> ländlichem Raum zugr<strong>und</strong>e liegt, die <strong>im</strong> Einzelfall<br />

auch bei hohen Fixkosten noch eine letztlich wirtschaftliche<br />

Leistungserbringung ermöglichen muss. D.h., dass umgekehrt,<br />

bei niedrigen Fixkosten eine Korrektur möglich sein muss,<br />

da dem Wirtschaftlichkeitsprinzip sonst nicht mehr entsprochen<br />

wäre. An<strong>der</strong>erseits ist es bei einer öffentlich-rechtlichen normativ<br />

wirkenden Vertragsstruktur ausgeschlossen, <strong>im</strong> Einzelfall von einer<br />

zulässigen Überschreitung des Höchstpreisniveaus auszugehen,<br />

auch wenn dies sogar <strong>der</strong> Üblichkeit gemäß §§ 612, 632<br />

BGB entsprechen sollte, zumal mit diesem Instrumentarium letztlich<br />

<strong>der</strong> Kostendämpfung <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen<br />

werden soll. 578<br />

Bei <strong>der</strong> Abrechnung von Hilfsmitteln ist ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz<br />

in Ansatz zu bringen, wenn Produkte be<strong>im</strong> Versicherten<br />

individuell (eigenständige orthopädische Vorrichtungen)<br />

angepasst werden. 579<br />

bb) Ausschreibungsverfahren<br />

Seit dem 01.01.2004 ist eine Unterschreitung des Höchstpreisniveaus<br />

<strong>der</strong> Landesebene für einzelne Krankenkassen über ein<br />

Ausschreibungsverfahren für Hilfsmittel ausdrücklich vorgesehen<br />

(§ 127 Abs. 2 SGB V n.F.). 580 Dabei ist ein mehrstufiges Verfahren<br />

zu beachten. Es gilt das Pr<strong>im</strong>at einer Festbetragsfestsetzung.<br />

Nur wenn Festbeträge noch nicht festgelegt sind o<strong>der</strong> nicht<br />

festgelegt werden können, ist auf Landesverbandsebene eine<br />

Höchstpreisvereinbarung mit Verbänden <strong>der</strong> Leistungserbringer<br />

abzuschließen. Diese Vereinbarung bildet neben <strong>der</strong> Festlegung<br />

<strong>der</strong> Qualitätsstufe die preisliche Obergrenze für die Krankenkas-<br />

578 Im Einzelnen vgl. auch oben unter II.3.e) cc) <strong>und</strong> Fußnote 176.<br />

579 BFH-Urteil vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99.<br />

580 Zur Zulässigkeit eines Ausschreibungsverfahrens auch ohne ausdrückliche gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

vgl. BGH-Urteil vom 24.06.2003, NZS 2004, Seite 33 ff. (Auswahl von Leistungserbringern für die<br />

Versichertenversorgung mit wie<strong>der</strong>verwendbaren Hilfsmitteln); zu Ausschreibungen nach bisherigem<br />

Recht vgl. Koenig/Busch, Seite 461 ff. <strong>und</strong> Koenig/Haratsch, Seite 2637 ff.

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