10.01.2013 Aufrufe

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 162<br />

bezogen sind die <strong>Zulassungs</strong>regelungen angemessen 452 <strong>und</strong> da<br />

die Möglichkeit besteht, sich weitere Erwerbsquellen zu erschließen,<br />

kann auch <strong>im</strong> Hinblick auf Vertrauensschutz kein uneingeschränktes<br />

Recht zur Behandlung von GKV-Versicherten begründet<br />

werden.<br />

dd) Kartellbildung (§ 1 GWB)<br />

452 Vgl. oben unter aa) a.E.<br />

453 In HS-KV, § 40, Randnr. 35 f.<br />

454 Im Einzelnen siehe unter VII.<br />

Heinze 453 sieht in den <strong>Zulassungs</strong>regelungen die Bildung eines<br />

closed-shop-Systems zwischen Krankenkassen <strong>und</strong> Leistungserbringern,<br />

die insbeson<strong>der</strong>e diejenigen Leistungserbringer vom<br />

Markt mit den GKV-Versicherten ausschließt, die nicht bereit<br />

sind, zu den Preiskonditionen <strong>der</strong> Krankenkassen, mittels Anerkennung<br />

<strong>der</strong> Preisvereinbarungen, mitzuwirken. Dabei ist jedoch<br />

zum einen zu beachten, dass diese Preiskonditionen nicht<br />

einseitig von den Krankenkassen vorgegeben (Preisdiktat),<br />

son<strong>der</strong>n <strong>im</strong> Rahmen von Vereinbarungen mit den<br />

Leistungserbringern o<strong>der</strong> Verbänden von Leistungserbringern<br />

verhandelt <strong>und</strong> festgelegt werden; zum an<strong>der</strong>en die gesetzlichen<br />

Regelungen so gestaltet sind, dass je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> die dortigen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt, einen Rechtsanspruch auf Zulassung hat.<br />

Für diejenigen, die nicht bereit sind, die Vereinbarungen in<br />

Bezug auf die Preise anzuerkennen, folgt zwar kein Zugang zum<br />

Markt <strong>der</strong> GKV-Versicherten, <strong>der</strong> Markt <strong>der</strong> Selbstzahler bleibt<br />

jedoch auch diesen erhalten.<br />

Fraglich ist, ob schon in den Preisvereinbarungen mit den <strong>Heil</strong><strong>und</strong><br />

Hilfsmittel-Erbringern bzw. <strong>der</strong>en Verbänden von einer wettbewerbsbeschränkenden<br />

Vereinbarung i.S. von § 1 GWB auszugehen<br />

ist. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die <strong>Zulassungs</strong>-<br />

<strong>und</strong> Vertragsvorschriften unterstellt, 454 liegt bereits tat-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!