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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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Seite 153<br />

rer Unterschied zwischen den gesetzlich verankerten Empfehlungen<br />

<strong>und</strong> reinen internen Verwaltungsanordnungen <strong>und</strong><br />

Richtlinien, die überwiegend zur Ausfüllung von Ermessensspielräumen<br />

auf Rechtsfolgenseite ergehen. Wenn aber für<br />

die Rechtsfolgenseite eine von den Gerichten zu beachtende<br />

Selbstbindung <strong>der</strong> Verwaltung über Art. 3 GG entstehen<br />

kann, 429 muss dies erst recht für die tatbestandlichen Konkretisierungen<br />

durch die mit Rechtsnormcharakter verb<strong>und</strong>enen<br />

Empfehlungen gelten, die bereits nach <strong>der</strong> <strong>im</strong> Gesetz<br />

festgelegten Zielrichtung zu einer Gleichbehandlung <strong>der</strong> <strong>Zulassungs</strong>willigen<br />

dienen sollen. 430 Dabei soll den Gerichten<br />

jedoch nicht das Prüfungsrecht abgesprochen werden, ob<br />

sich die Empfehlungen innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegeben<br />

Rahmens halten, denn nur insoweit liegen rechtmäßige<br />

<strong>Zulassungs</strong>bedingungen vor. Dies entspricht auch<br />

dem Prüfungs- <strong>und</strong> Verwerfungsrecht <strong>der</strong> Gerichte bezogen<br />

auf Rechtsverordnungen nach <strong>der</strong> Normenhierarchie. Die<br />

Statuierung einseitig interessenbedingter Voraussetzungen<br />

durch die Krankenkassenseite darf durch das Instrumentarium<br />

<strong>der</strong> Empfehlungen nicht eröffnet sein. 431 Dies wäre ein<br />

Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt i.S. von Art. 12 GG.<br />

Halten sich die Empfehlungen jedoch innerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rahmenvorgaben, sind sie sowohl für die Exekutive wie<br />

auch für die ex post-Beurteilung <strong>der</strong> Gerichte gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

verbindlich <strong>und</strong> bilden den Maßstab <strong>der</strong> Rechtmäßigkeit einer<br />

<strong>Zulassungs</strong>entscheidung.<br />

429 Vgl. z.B. BVerwG NJW 1980, Seite 75.<br />

430 Zur Außenwirkung <strong>der</strong> lenkenden Veröffentlichung von Richtlinien über das Rechtsinstitut <strong>der</strong> Auslobung<br />

o<strong>der</strong> den Vertrauensschutzgedanken vgl. Schwertfeger, NVwZ 1984, Seite 486.<br />

431 Heinze in HS-KV § 40 Randnr. 34.

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