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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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Seite 57<br />

<strong>der</strong> Anspruch auf Krankenbehandlung des Versicherten <strong>der</strong>gestalt<br />

festgelegt wird, dass bei den <strong>im</strong> Hilfsmittelverzeichnis<br />

aufgeführten <strong>und</strong> beschriebenen Hilfsmitteln eine qualitätsgerichtete<br />

<strong>und</strong> wirtschaftliche Leistungserbringung <strong>im</strong> Rahmen<br />

des Sachleistungsanspruches feststeht. Die Auswirkung gegenüber<br />

einem best<strong>im</strong>mten Hersteller, um dessen Produkte es<br />

geht, ist indessen lediglich eine mittelbare Wirkung, die bei <strong>der</strong><br />

Zuordnung zu einer Rechtsquelle in den Hintergr<strong>und</strong> tritt. 167<br />

Auch <strong>der</strong> verfassungsrechtlich vorgegebene Rahmen schließt<br />

den Rechtsnormcharakter nicht aus. Die <strong>im</strong> Vertragsarztrecht<br />

historisch gewachsenen Regelungssysteme, wie etwa die kollektivvertragliche<br />

Normsetzung, beinhaltet seit jeher eine Abweichung<br />

von dem <strong>im</strong> Gr<strong>und</strong>gesetz enthaltenen (nicht abschließend<br />

aufgezählten) Rechtsetzungsformen, wie formelles<br />

Gesetz <strong>und</strong> Rechtsverordnung sowie die vom BVerfG anerkannten<br />

Regelungstypen, autonome Satzung <strong>und</strong> Tarifverträge.<br />

Im Ges<strong>und</strong>heitswesen sind daher Regelungsinstrumentarien<br />

eigener Art als Ausfluss <strong>der</strong> historisch verankerten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Sachleistung <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit als für die<br />

deutsche Krankenversicherung charakteristisch bei <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />

anzuerkennen. Dies gilt nicht nur <strong>im</strong> Vertragsarztrecht,<br />

son<strong>der</strong>n auch in dem ihm nachgebildeten<br />

Recht <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittel. 168 Unabhängig hiervon ist das<br />

Hilfsmittelverzeichnis für den verordnenden Vertragsarzt gemäß<br />

Ziffer 8 <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittelrichtlinien i.V.m. § 92<br />

Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V verbindlich. Über diese Verweisung<br />

167<br />

Zum Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit <strong>und</strong> die Eigentumsgarantie bei Nichtaufnahme von Produkten<br />

in das Hilfsmittelverzeichnis vgl. Beuthien/Schmölz, Seite 104; bzw. zum Marktzugang Zuck,<br />

MedR 2003, Seite 338; zum Rechtschutz vgl. unten VIII.4.b).<br />

168<br />

BVerfG-Urteil vom 17.12.2002 (Az.: 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95 <strong>und</strong> 1 BvL 30/95) zum Festbetragsverfahren.

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