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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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I. Einführung<br />

1. Ausgangslage<br />

Seite 5<br />

Die Versorgung des in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Pflegeversicherung Versicherten mit <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmitteln betrifft<br />

sowohl das Leistungsrecht wie auch das Recht <strong>der</strong> sonstigen Leistungserbringer.<br />

Das die <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittelversorgung betreffende Leistungsrecht ist <strong>im</strong><br />

SGB V Ausschnitt <strong>der</strong> Krankenbehandlung gemäß §§ 11, 21 Abs. 1 Ziff. 2 b<br />

SGB I. Das Leistungserbringungsrecht bzw. das Recht <strong>der</strong> Leistungserbringer<br />

in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung wird unterteilt in das Vertragsarztrecht<br />

<strong>und</strong> das Recht <strong>der</strong> sonstigen Leistungserbringer, wozu die Versorgung<br />

mit <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmitteln gehört. Während das Vertragsarztrecht sehr detailliert<br />

<strong>und</strong> ausschließlich auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse<br />

geregelt ist, liegt <strong>im</strong> Recht <strong>der</strong> sonstigen Leistungserbringer eine<br />

wesentlich geringere Normendichte, aber ein um so interessanteres<br />

Zusammenspiel öffentlich-rechtlicher <strong>und</strong> privatrechtlicher Rechtsverhältnisse<br />

vor. 1 Beide Rechtskreise, <strong>der</strong> des Leistungsrechts <strong>und</strong> <strong>der</strong> des<br />

Leistungserbringungsrechts, stehen in Abhängigkeit zueinan<strong>der</strong>.<br />

Die Versorgung mit <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmitteln zeigt seit geraumer Zeit eine sich<br />

stetig ausweitende Tendenz <strong>und</strong> verdient daher schon wegen des finanziellen<br />

Aspekts einer stärkeren Beachtung. Deutschland ist nach den USA <strong>und</strong> Japan<br />

<strong>der</strong> drittgrößte Markt <strong>der</strong> Welt <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> Medizinprodukte 2 . Betrachtet<br />

man die letzten Jahre, wird zudem die Kurzfristigkeit <strong>der</strong> gesetzgeberischen<br />

Reformen deutlich. 1992 betrug die Steigerungsrate <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong><br />

Hilfsmittel, nach Abflachen <strong>der</strong> Auswirkungen des Ges<strong>und</strong>heitsreformgesetzes<br />

(GRG) aus dem Jahre 1988 für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung<br />

ca. 10,5%. 1993 führte das Ges<strong>und</strong>heitsstrukturgesetz (GSG) zu<br />

1 Schulin, Sozialrecht, Randnr. 277.<br />

2 dfg vom 22.11.2001 Seite 6 f.

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