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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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Seite 176<br />

Erreichen einer Altersgrenze nur dann möglich wäre, wenn <strong>der</strong> Gesetzgeber,<br />

wie <strong>im</strong> vertragsärztlichen Bereich geschehen, 499 eine Altersgrenzenregelung<br />

einführen würde. Erfolgt daher keine Rückgabe <strong>der</strong><br />

Zulassung (Verzicht) durch den Leistungserbringer, ist ein Wi<strong>der</strong>ruf nur<br />

möglich, wenn sonstige Verstöße des Leistungserbringers gegen „Versorgungsregelungen“<br />

aus dem Rahmenvertrag vorliegen.<br />

h) Beendigung bei Einrichtungen gemäß § 124 Abs. 3 SGB V<br />

Zeigen sich Verstöße bei <strong>der</strong> Leistungserbringung in Einrichtungen gemäß<br />

§ 124 Abs. 3 SGB V kommt ein Wi<strong>der</strong>ruf nicht in Betracht, da die<br />

Berechtigung <strong>der</strong> Leistungserbringung per Gesetz <strong>und</strong> nicht durch <strong>Zulassungs</strong>akt<br />

<strong>der</strong> Kassenverbände erfolgt. Eine Sanktionsmöglichkeit ergibt<br />

sich dadurch, dass <strong>der</strong> statusbegründende Akt (etwa <strong>der</strong> Versorgungsvertrag<br />

gem. § 111 SGV V bei stationären Vorsorge- o<strong>der</strong> Rehabilitationseinrichtungen)<br />

in Frage gestellt wird, z.B. Kündigung gemäß<br />

§ 111 Abs. 4 Satz 2 SGB V wegen mangeln<strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Einrichtung bei <strong>der</strong> Erbringung von <strong>Heil</strong>mitteln. Da dann die Existenz<br />

<strong>der</strong> gesamten Einrichtung betroffen ist, müsste jedoch ein massiver<br />

Verstoß bei <strong>der</strong> Leistungserbringung von <strong>Heil</strong>mitteln vorliegen, <strong>der</strong> sich<br />

auf die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Einrichtung insgesamt auswirkt.<br />

4. Die Zulassung gemäß § 78 SGB XI<br />

a) Vertragskonstruktion<br />

• Im 3. Abschnitt (Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern)<br />

des 7. Kapitels (Beziehungen <strong>der</strong> Pflegekassen zu den Leistungserbringern)<br />

<strong>der</strong> sozialen Pflegeversicherung - SGB XI - wird das<br />

gen beinhaltet (BVerfG E 82, Seite 209 ff, 224); <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bedarfsgerechtigkeit bei<br />

Rehabilitationseinrichtungen: Boecken in Boecken/Hänlein/Kruse/Steinmeyer, Seite 252.<br />

499<br />

Durch das GSG vom 21.12.1992 wurde § 97 Abs. 7 SGB V mit Wirkung zum 01.01.1999 eingeführt.

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