10.01.2013 Aufrufe

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 221<br />

Betracht kommen. 638 Dies ist bei Geldleistungen unproblematisch. Bei<br />

Sach- <strong>und</strong> Dienstleistungen ergeben sich Schwierigkeiten, da das Leistungserbringerrecht<br />

des SGB V <strong>und</strong> des SGB XI (basierend auf dem<br />

Sachleistungsprinzip) gr<strong>und</strong>sätzlich von einer Leistungserbringung <strong>im</strong><br />

Inland ausgeht. 639 Zu diesem Territorialitätsprinzip treten auf übergeordneter<br />

Ebene die europarechtlich verankerten Freiheitsrechte, die bei<br />

<strong>Heil</strong>mitteln den freien Dienstleistungsverkehr <strong>und</strong> bei Hilfsmitteln den<br />

freien Warenverkehr betreffen. 640 Ausländische Regelungen kennen <strong>im</strong><br />

Übrigen kaum eine dem deutschen Recht entsprechende Gesetzessys-<br />

tematik. 641<br />

Durch die Sozialversicherungsabkommen <strong>und</strong> das sek<strong>und</strong>äre EG-Recht<br />

wird deshalb <strong>der</strong> dem SGB V <strong>und</strong> SGB XI zugr<strong>und</strong>eliegende Ruhensgr<strong>und</strong>satz<br />

bei Auslandsaufenthalt in Notfällen 642 o<strong>der</strong> bei vorheriger<br />

Genehmigung aufgehoben, mit <strong>der</strong> Folge, dass eine Leistungsaushilfe<br />

des ausländischen Krankenversicherungsträgers stattfindet 643 mit anschließendem<br />

Erstattungsanspruch gegen den inländischen Krankenversicherer.<br />

644 Vielfach wird von den ausländischen Leistungserbringern<br />

jedoch eine direkte Bezahlung <strong>der</strong> Leistung vom Versicherten verlangt,<br />

mit <strong>der</strong> Folge, dass auch in diesen Fällen <strong>der</strong> inländische Krankenversicherungsträger<br />

von den Versicherten auf Kostenerstattung angegangen<br />

wird. Obwohl hier § 18 SGB V <strong>und</strong> <strong>der</strong> bisherige § 13 Abs. 2<br />

SGB V a.F. nicht einschlägig waren, konnte eine entsprechende Kos-<br />

638<br />

Zur Frage, ob eine <strong>im</strong> Ausland angebotene Behandlungsmethode dem allgemein anerkannten<br />

Stand <strong>der</strong> medizinischen Erkenntnisse entspricht: BSG vom 14.12.2001, SGb 2001, Seite 519 ff. Eine<br />

Verpflichtung zur Kostenübernahme einer <strong>im</strong> Ausland durchgeführten Nierentransplantation ergibt<br />

sich noch nicht aus <strong>der</strong> dort kürzeren Wartezeit; von einer Versorgungslücke <strong>im</strong> Inland könne nur<br />

dann ausgegangen werden, wenn die frühzeitigere Auslandsbehandlung aus medizinischen Gründen<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist (Hessisches LSG, SGb 2002, Seite 167).<br />

639<br />

BSGE 86, Seite 86 ff. sieht nach deutsch-schweizerischem Sozialversicherungsabkommen bei<br />

vorrübergehendem Auslandsaufenthalt dennoch einen Kostenerstattungsanspruch des Versicherten<br />

in Höhe <strong>der</strong> tatsächlich in <strong>der</strong> Schweiz angefallenen Kosten für ein dort beschafftes Hilfsmittel vor. Für<br />

eine Begrenzung auf das inländische Niveau: Pitschas, VSSR 1999, Seite 233.<br />

640<br />

Zu diesem Spannungsverhältnis Pitschas in VSSR 1999, Seite 231; allgemein zum Diskr<strong>im</strong>inierungsverbot<br />

<strong>und</strong> zur Freizügigkeit von Unionsbürgern Becker, Seite 8 ff.<br />

641<br />

Schnapp, Seite 25, 33.<br />

642<br />

Art. 22 Abs. 1 Ziff. A VO (EWG) Nr. 1408/71 i.V.m.§ 6 SGB IV.<br />

643<br />

Art. 19 VO (EWG) Nr. 1408/71 i.V.m. § 6 SGB IV.<br />

644<br />

Eine Beson<strong>der</strong>heit regelt § 17 SGB V: Wenn ein Arbeitnehmer sich <strong>im</strong> Ausland aufhält, dann ist <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber zur Leistung verpflichtet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!