10.01.2013 Aufrufe

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 7<br />

für Pflegehilfsmittel in den ersten 12 Monaten nach Inkrafttreten <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />

Leistungsausgaben in Höhe von 0,05 Mrd. € veranschlagt worden<br />

waren, 9 stiegen sie tatsächlich bereits in den ersten neun Monaten 1995<br />

auf den vierfachen Betrag, <strong>der</strong> sich 1996 nochmals verdoppelte. 10 Im Bereich<br />

<strong>der</strong> Pflegeversicherung sind die Ausgaben für Hilfsmittel bezogen auf die Gesamtausgaben<br />

<strong>der</strong> Pflegeversicherung inzwischen in etwa gleich hoch, wie <strong>im</strong><br />

Bereich <strong>der</strong> Krankenversicherung.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> zugelassenen Leistungserbringer für <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittel n<strong>im</strong>mt<br />

stetig zu. Während die AOK 1986 in Baden-Württemberg insgesamt 3.361<br />

sog. „sonstige Leistungserbringer“ registrierte, waren es 2002: 9.339 <strong>und</strong> <strong>im</strong><br />

Jahr 2003: 10.160. Die hohe Anzahl an Leistungserbringern bedingt naturgemäß<br />

eine sich ausweitende Nachfrage an Leistungen in diesem Bereich. 11<br />

Auch wenn diese Leistungen von einer ärztlichen Verordnung abhängig sind,<br />

zeigte sich lediglich 1993 eine GSG-bedingte Stagnation, da die Ärzte über ihre<br />

Kassenärztliche B<strong>und</strong>esvereinigung zur Vorgabe erhielten, 5% weniger<br />

<strong>Heil</strong>mittel zu verordnen, damit <strong>der</strong> einzelne Arzt nicht in Regress genommen<br />

werden könne. Mangels praktischer Auswirkungen in dieser Budgetierung hat<br />

sich dieser Einspareffekt zwischenzeitlich längst aufgehoben. Die Budgetierung<br />

über § 84 SGB V hatte daher auf das ärztliche Verordnungsverhalten nur<br />

geringe Auswirkungen. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regresse gegen<br />

die Ärzteschaft konnten kaum bzw. nur in geringem Umfang realisiert werden.<br />

Auch das als Alternative vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellte Instrumentarium<br />

<strong>der</strong> „Richtgrößen“ hat bislang in <strong>der</strong> Praxis kaum Einsparerfolge verbuchen<br />

können.<br />

52% <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittelleistungen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

werden an Rentnern erbracht, die jedoch nur ca. 17% des Beitragsaufkommens<br />

abdecken. Diese finanzielle Unterdeckung führt daher auch in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherung <strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittel zu ei-<br />

9<br />

Für Pflegehilfsmittel <strong>und</strong> wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (BR-Drucksache 505/93, Seite<br />

175).<br />

10<br />

Vogel, Georg, Seite 391.<br />

11<br />

Zur angebotsinduzierten Nachfrage bei ärztlichen Leistungen Breyer/Zweifel, Seite 255; für Rehabilitationseinrichtungen:<br />

Bold, Seite 74 ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!