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Zulassungs- und Vertragsrecht der Heil- und Hilfsmittellieferanten im ...

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VI. Europarechtliche Problemstellungen<br />

1. Allgemeines<br />

Seite 216<br />

Wachsende Mobilität <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>und</strong> wirtschaftliche Anreize führen zu<br />

Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen sowohl von Versicherten wie auch von Leistungserbringern.<br />

Deshalb ist sowohl das Leistungsrecht, wie auch das Leistungserbringerrecht<br />

<strong>im</strong> Bereich <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmitteln <strong>im</strong>mer stärker Fragestellungen<br />

des internationalen Krankenversicherungsrechts, insbeson<strong>der</strong>e des Europarechts<br />

ausgesetzt. 618 Mit dem stärkeren Zusammenwachsen <strong>der</strong> europäischen<br />

Staaten ergeben sich <strong>im</strong>mer mehr Berührungspunkte auch <strong>im</strong> sozialen<br />

Bereich, so dass die For<strong>der</strong>ung nach einer Vereinheitlichung sozialer Rechte<br />

<strong>und</strong> damit die Setzung internationaler Standards <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen in den<br />

Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> rückt. 619 Dabei ist gerade <strong>der</strong> <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> Hilfsmittel-Markt betroffen,<br />

da diese Dienst- <strong>und</strong> Sachleistungen auch <strong>im</strong> Ausland angeboten werden,<br />

zum Teil zu weitaus interessanteren finanziellen Bedingungen als <strong>im</strong> Inland.<br />

Dabei ergibt sich, ausgehend vom deutschen Sachleistungsprinzip, ggf. eine<br />

grenzenüberschreitende Dreiecksbeziehung zwischen den Empfängern <strong>der</strong><br />

Leistungen (Versicherten), den Leistungsträgern (Krankenkassen/Pflegekassen)<br />

<strong>und</strong> den Leistungserbringern, die <strong>im</strong> Ergebnis mangels bislang<br />

kaum bestehen<strong>der</strong> vertraglicher Beziehungen nach <strong>der</strong>zeit gültigem<br />

Recht überwiegend nur <strong>im</strong> Wege <strong>der</strong> Kostenerstattung bewältigt werden kann.<br />

618<br />

Zur Anwendbarkeit des Europarechts, insbeson<strong>der</strong>e auch <strong>im</strong> einstweiligen Rechtsschutzverfahren,<br />

Diekmann/Schulenburg, Seite 518 ff.<br />

619<br />

Vgl. das Gemeinsame Positionspapier <strong>der</strong> Spitzenorganisationen <strong>der</strong> deutschen Sozialversicherung<br />

zur Europäischen Verfassungsdebatte <strong>und</strong> zu einem „EU-Sozialmodell“ (Vorschläge an den Europäischen<br />

Konvent zur Zukunft Europas), veröffentlich in BKK 2002, Seite 383 f.; Schmitz, Seite 5 ff.;<br />

Pitschas VSSR 2002, Seite 75 ff.; <strong>der</strong>s., VSSR 1994, Seite 99 (trotz Zuständigkeit <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten<br />

für die Ges<strong>und</strong>heitspolitik ergebe sich nach <strong>der</strong> Ratifizierung des Maastrichter-Vertrages <strong>der</strong> Beginn<br />

einer „Europäischen Ges<strong>und</strong>heitspolitik“); allgemein zum Wandel <strong>der</strong> EU: Riedel, Seite 241 ff.;<br />

Lorff/Maier-Rigand, Seite 393 ff.

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