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Planung Vernetzter Biotopsysteme Bereich Landkreis Südwestpfalz ...

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Pioniervegetation und Ruderalfluren 135<br />

1991, BAMMERLIN 1992), wodurch das disjunkte Verbreitungsmuster innerhalb der besiedelten<br />

Landschaften zu erklären ist. Der Mindestabstand zu geschlossenen Waldungen beträgt 500 m, der<br />

Bracheanteil (vgl. auch KÜHN 1995) bei extensiver Bewirtschaftung sollte bei 10 %, bei intensiver<br />

Bewirtschaftung bei mindestens 20 % liegen; pro Revier sind 2-3 Einzelbäume als Singwarten<br />

erforderlich (FISCHER & SCHNEIDER 1996).<br />

Zusammenfassende Bewertung<br />

Die biotoptypische Tierwelt ist in erster Linie<br />

abhängig von<br />

Vernetzungsbeziehungen besonderer funktionaler<br />

Beziehungen bestehen mit<br />

Zielgrößen der <strong>Planung</strong><br />

� offenen, vegetationslosen bzw. vegetationsarmen<br />

Rohbodenstandorten<br />

� Steilwänden<br />

� einem hohen Nischenreichtum (Strukturvielfalt)<br />

� einem hohen Blütenangebot<br />

� einer regelmäßigen Rückführung der Sukzession<br />

ins Pionierstadium.<br />

� Stillgewässern (v. a. Tümpeln und Weihern)<br />

� Weichholz-Flußauenwäldern<br />

� Halbtrockenrasen und Weinbergsbrachen<br />

� Wiesen und Weiden magerer Standorte<br />

� Trockenrasen, Felsen und Trockengebüschen.<br />

Eine generell gültige untere Flächengröße für Abgrabungen ist nicht ableitbar. Das notwendige vielfältige<br />

Mosaik unterschiedlicher Kleinstrukturen für die biotoptypischen Wirbellosen bildet sich in erster<br />

Linie in Abhängigkeit von der Abgrabungstechnik (Maschineneinsatz, Zahl und Dauer der Abgrabungsabschnitte)<br />

aus. In Schwerpunkträumen des Vorkommens der o. g. Vogelarten sind größere Flächen<br />

(Steinschmätzer: 2 ha) anzustreben.<br />

Kleinstrukturen, die Trittstein- und Refugialfunktionen für die typische Tierwelt in der Agrarlandschaft<br />

wahrnehmen sollen, müssen als flächenhaft ausgebildete Lebensrauminseln mindestens 0,2 ha groß sein.<br />

Lineare Rainstrukturen müssen so breit sein, daß Immissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

(z. B. Dünger, Pestizide) den Lebensraumkern nicht treffen (je nach Lage, Exposition und Umfeld drei<br />

bis über zehn Meter, vgl. LÜTTMANN et al. 1991) und dürfen nicht weiter als 100-150 m über Äcker<br />

voneinander entfernt liegen.

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