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Planung Vernetzter Biotopsysteme Bereich Landkreis Südwestpfalz ...

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A. Einleitung<br />

A.1 Zielsetzung<br />

Zielsetzung 1<br />

1. Vielfältige und zunehmend intensivere Nutzungsansprüche des Menschen belasten Natur und Landschaft.<br />

Die fortschreitende Vernichtung naturnaher Lebensräume (Biotope) und die Gefährdung wildlebender<br />

Pflanzen- und Tierarten dokumentiert sich in den Roten Listen: Sie weisen aus, daß in Rheinland-Pfalz<br />

inzwischen fast alle für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Biotoptypen, ein Drittel<br />

der Farn- und Blütenpflanzen und jeweils ungefähr ca. 40 bis 75 Prozent der Arten in den erfaßten Tiergruppen<br />

bestandsgefährdet sind. Von dieser Entwicklung sind wohl auch alle übrigen Organismengruppen<br />

betroffen.<br />

Die Verluste an naturnahen Lebensräumen und die steigende Zahl bedrohter Arten sind Warnsignale, die<br />

auf die zunehmende Belastung unserer eigenen Umwelt hinweisen. Sie sind nicht nur auf naturnahe<br />

Ökosysteme beschränkt, sondern treffen die vom Menschen geprägte Kulturlandschaft insgesamt.<br />

Untersuchungen haben gezeigt, daß auch früher häufige und für die agrarisch genutzten oder besiedelten<br />

Landschaftsbereiche typische Arten zunehmend seltener werden.<br />

Während in der traditionellen Kulturlandschaft naturnahe und extensiv bewirtschaftete Flächen vielfältig<br />

verzahnt ein Gesamtgefüge bildeten, stellen heute die meisten der verbliebenen Restflächen wertvoller<br />

Biotope zufällig verteilte Inseln in einer ihnen fremden Umgebung dar. Die für viele gefährdete Tierund<br />

Pflanzenarten bzw. Lebensgemeinschaften notwendigen funktionalen Zusammenhänge zwischen<br />

den Lebensräumen sind verlorengegangen.<br />

Deshalb können sich die Bemühungen des Arten- und Biotopschutzes als ein Kernbereich moderner<br />

Landespflege nicht auf die Bewahrung verbliebener naturnaher Restflächen und den Schutz einiger<br />

besonders auffälliger, hochgradig gefährdeter Arten beschränken. Ziel muß die langfristige Sicherung<br />

von natürlichen Entwicklungsbedingungen für alle Arten sein. Ein wirkungsvolles Konzept für den<br />

Arten- und Biotopschutz muß - in abgestufter Intensität - die gesamte Landschaft einbeziehen. Naturnahe<br />

Lebensräume sind in ausreichendem Umfang wiederherzustellen oder neuzuschaffen und vielfältig<br />

vernetzt bzw. räumlich verbunden in eine umweltverträglich genutzte Landschaft einzufügen. Auf<br />

diesem Weg wird es auch möglich, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu stabilisieren und zu<br />

verbessern, denn die Ökosysteme, denen die Bemühungen des Arten- und Biotopschutzes dienen, sind<br />

wesentliche Träger dieser Leistungsfähigkeit. Zugleich werden so bedeutende Schritte eingeleitet, eine<br />

vielfältig erlebbare Landschaft zu entwickeln, die für die in ihr lebenden Menschen ein hohes Maß an<br />

Selbstfindung, Erholung und Lebensqualität zuläßt.<br />

Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die Länder, bedeutsame Populationen, Lebensgemeinschaften<br />

und Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten darzustellen und zu bewerten sowie Schutz-, Pflegeund<br />

Entwicklungsziele festzulegen (§ 20b). Mit der <strong>Planung</strong> <strong>Vernetzter</strong> <strong>Biotopsysteme</strong> wird ein<br />

entsprechendes Rahmenkonzept des Naturschutzes für Rheinland-Pfalz erarbeitet, das den Ansprüchen<br />

an einen zukunftsweisenden Arten- und Biotopschutz genügt. In der Regierungserklärung zur 11.<br />

Legislaturperiode des rheinland-pfälzischen Landtages vom 23. Juni 1987 ist die weitere Entwicklung<br />

vernetzter Systeme von Lebensstätten und Lebensgemeinschaften wildlebender Tiere und Pflanzen als<br />

besondere Aufgabe des Naturschutzes herausgehoben und festgelegt worden. Die <strong>Planung</strong> <strong>Vernetzter</strong><br />

<strong>Biotopsysteme</strong> wird damit zum zentralen Instrument der Naturschutzpolitik des Landes. Sie strukturiert<br />

den Arten- und Biotopschutz, d. h. den Kernbereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, liefert<br />

also zugleich flächendeckende Arbeitsgrundlagen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

und zur Entwicklung des Landschaftsbildes.<br />

Es ist eine <strong>Planung</strong>, die sich zunächst an die für diese Aufgabe zuständige Landespflegeverwaltung<br />

richtet. Darüber hinaus stellt sie auch eine von anderen Behörden und Dienststellen - insbesondere der<br />

Landesplanung - zu berücksichtigende Entscheidungshilfe dar.

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