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Planung Vernetzter Biotopsysteme Bereich Landkreis Südwestpfalz ...

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3. Erhalt und Entwicklung von Borstgrasrasen<br />

und Zwergstrauchheiden<br />

E.2.4 Fließgewässer<br />

Naturschutzmaßnahmen 237<br />

<strong>Planung</strong>sziele Maßnahmen/Nutzung<br />

1. Erhalt aller naturnahen Strecken, Auen und<br />

Quellbereiche einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften<br />

2. Wiederherstellung des naturnahen Zustands<br />

aller Fließgewässersysteme<br />

Extensive Bewirtschaftung:<br />

� Schonende (Schaf-, auch Rinder-)Beweidung.<br />

� alternativ: einschürige Mahd (Mahdtermin ab<br />

Mitte Juli; bei Zwergstrauchheiden nur ca. alle<br />

10 Jahre) (Aufbau von rotierenden Mahdsystemen<br />

für größere Parzellen).<br />

� Verzicht auf den Einsatz von Dünger und<br />

Pflanzenschutzmitteln.<br />

Vorbereitung von nicht mehr genutzten Flächen für<br />

eine Wiederaufnahme extensiver Beweidung oder<br />

Mahd.<br />

Erweiterung der Flächen durch Ausweitung einer<br />

gleichartigen Nutzung auf die vorgesehenen Entwicklungsflächen<br />

(ggf. Maßnahmen zur Aushagerung).<br />

Entwicklung von Nutzungssystemen für Borstgrasrasen<br />

und Zwergstrauchheiden sowie Komplexe mit<br />

extensiv genutzten Offenland- oder Waldbiotopen,<br />

die ökologischen und ökonomischen Erfordernissen<br />

Rechnung tragen.<br />

Erhalt einer guten Gewässergüte, weitere Verbesserung<br />

der Wasserqualität.<br />

Erhalt und Entwicklung extensiver Nutzungen im Umfeld<br />

der Quellen und Fließgewässer; Schaffung von<br />

Pufferzonen.<br />

Freihalten wertvoller Bachabschnitte von Störungen,<br />

insbesondere Freizeitnutzungen; keine weitere Erschließung,<br />

Rückbau von Uferwegen.<br />

Bereitstellung von ausreichend breiten Uferstreifen zur<br />

Entfaltung einer ungestörten Verlagerung des<br />

Fließgewässers; Entfesselung der Fließgewässer durch<br />

Rückbau schwerer Uferverbauungen; Zulassen von<br />

unbeeinflußten Sukzessionsabläufen.<br />

Bereitstellung von Flächen zur Entwicklung einer<br />

ökologisch funktionsfähigen Aue (Überflutungsbereiche,<br />

Ufer- und Auwaldbereiche); Förderung extensiver<br />

Grünlandwirtschaft in der Aue, Einschränkung<br />

intensiver Nutzungen, von denen Belastungen<br />

der Quellen und Fließgewässer ausgehen.

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