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Planung Vernetzter Biotopsysteme Bereich Landkreis Südwestpfalz ...

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Allgemeine Ziele 145<br />

Borstgrasrasen und Zwergstrauchheiden und Naß- und Feuchtwiesen sind Eingriffe in den Waldbestand<br />

erforderlich.<br />

Vor allem in den Bachauen und Quellbereichen sind Fichtenaufforstungen ein erhebliches landschaftsökologisches<br />

Problem. Zur Sicherung der Biotope auf Sonderstandorten und zur Sicherung der<br />

Vernetzungs- und Verbundbeziehungen zwischen den Lebensgemeinschaften der Biotope ist die<br />

Entfernung der Fichtenaufforstungen vielerorts unabdingbares Ziel der <strong>Planung</strong> <strong>Vernetzter</strong> <strong>Biotopsysteme</strong><br />

für den <strong>Landkreis</strong> und die Kreisfreien Städte Zweibrücken und Pirmasens.<br />

Von Aufforstungen auszunehmen sind alle extensiv genutzten Grünlandbiotope sowie die Entwicklungsflächen<br />

aller von besonderen Standort- bzw. Nutzungsbedingungen abhängigen Biotoptypen wie<br />

u. a. Naß- und Feuchtwiesen, Borstgrasrasen und Zwergstrauchheiden, Magerwiesen und Halbtrockenrasen.<br />

Die Äcker auf Grenzertragsböden haben ein hohes Entwicklungspotential für den Artenund<br />

Biotopschutz; sie sollten deshalb ebenfalls nicht aufgeforstet werden. Im Falle von geplanten<br />

Aufforstungen im Umfeld von für den Arten- und Biotopschutz wertvollen Beständen ist zu prüfen, ob<br />

funktionale Beziehungen zwischen diesen und benachbarten Lebensräumen beeinträchtigt werden. Die<br />

zur Sicherung der Vernetzung von Offenlandbiotopen vorgesehenen <strong>Bereich</strong>e, insbesondere die<br />

Bachtäler des <strong>Planung</strong>sraumes, sind offenzuhalten.<br />

Hinsichtlich der Acker-/Grünland-Verteilung ist der derzeitige Grünlandanteil zu erhalten und in den<br />

überwiegend ackerbaulich genutzten <strong>Bereich</strong>en nach Möglichkeit zu erweitern. Die dargestellte<br />

Flächenabgrenzung der Entwicklungsbereiche verschiedener Wiesen- und Weidenbiotope wurde nicht<br />

im Detail überprüft. Sie kann modifiziert werden, wenn keiner der möglichen, für die gegebene<br />

Verteilung oder den Grenzverlauf sprechende Gründe, wie z. B.<br />

- Grünlandentwicklung in den Bachauen<br />

- Pufferzonen für empfindliche Biotope<br />

- Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten<br />

vorliegt.

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