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Migration und Integration - RatSWD

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Begriffsbestimmungen: Wanderungen – Verwirrende Begriffsvielfalt<br />

Begriffsbestimmungen:<br />

Wanderungen – Verwirrende Begriffsvielfalt<br />

Wanderungen finden aus vielerlei Gründen, zu ganz verschiedenartigen Zwecken <strong>und</strong><br />

in vielfältigen Formen statt. Daher stößt jeder Versuch einheitlicher Definitionen an<br />

Grenzen. Schon die gebräuchlichen Unterscheidungen zwischen freiwilligen <strong>und</strong><br />

unfreiwilligen Wanderungen, zwischen Schubkräften <strong>und</strong> Anziehungsfaktoren, zwischen<br />

Flucht <strong>und</strong> Vertreibung verdeutlichen die Schwierigkeiten bei der Bestimmung<br />

klarer Abgrenzungen. Zwar sind einige Begriffe nach internationalem <strong>und</strong> deutschem<br />

Recht vorgegeben. Sie ergeben aber kein vollständiges Bild über die Vielfalt des Wanderungsgeschehens<br />

in rechtlicher, gesellschaftlicher <strong>und</strong> kultureller Hinsicht. Mangels<br />

anerkannter einheitlicher Kategorien werden neuerdings „<strong>Migration</strong>“ <strong>und</strong><br />

„Migrant“ oft als Oberbegriffe verwendet, wobei Flüchtlinge im weiteren Sinne aus völkerrechtlicher<br />

<strong>und</strong> politischer Sicht wie aus tatsächlichen Gründen eine besondere<br />

Gruppe bilden.<br />

Trotz der Vielfalt von Wanderungsbewegungen haben sich in den letzten Jahrzehnten<br />

einige Begriffe herausgebildet, mit denen die jeweiligen Personengruppen in Deutschland<br />

<strong>und</strong> Europa mehr oder weniger einheitlich benannt werden. So wird von Migranten<br />

1 gesprochen, um allgemein Menschen zu bezeichnen, die kurz- oder längerfristig<br />

ihren Aufenthaltsort oder Lebensmittelpunkt über Grenzen hinaus in einen anderen<br />

Staat verlegen. Hierunter fallen Arbeitswanderer, Ausbildungswanderer, Familienangehörige<br />

<strong>und</strong> Flüchtlinge. Im nationalen <strong>und</strong> europäischen Recht werden auch Touristen<br />

<strong>und</strong> Geschäftsreisende zu den Migranten gezählt. Unterschieden werden die Migranten<br />

üblicherweise nach dem Aufenthaltszweck <strong>und</strong> der Aufenthaltsdauer, was dann jeweils<br />

in sehr verschiedenartigen Begriffen <strong>und</strong> Aufenthaltstiteln zum Ausdruck kommt. So<br />

wird in rechtlicher Hinsicht zwischen kurz- <strong>und</strong> langfristigem Aufenthalt unterschieden.<br />

Im Sprachgebrauch der internationalen Organisationen wird derjenige als „longterm<br />

migrant“ bezeichnet, der für mehr als ein Jahr in einem anderen Land lebt. Als Ausländer<br />

wird bezeichnet, wer sich im B<strong>und</strong>esgebiet aufhält, ohne Deutscher im Sinn von<br />

Artikel 116 Gr<strong>und</strong>gesetz zu sein.<br />

Während in der englischsprachigen Welt für jede Art von Einreisen <strong>und</strong> Einreisenden<br />

die Bezeichnungen „immigration“ <strong>und</strong> „immigrants“ verwandt werden, wird<br />

von Einwanderern <strong>und</strong> Einwanderung im deutschen Sprachraum nur dann gesprochen,<br />

wenn Einreise <strong>und</strong> Aufenthalt von vornherein auf Dauer geplant <strong>und</strong> zugelassen<br />

werden, wie zumeist in der Geschichte der klassischen Einwanderungsländer<br />

USA, Kanada, Australien <strong>und</strong> Neuseeland. In Deutschland haben sich in den letzten<br />

Jahren die Begriffe der Zuwanderung <strong>und</strong> der Zuwanderer für alle Formen der grenzüberschreitenden<br />

<strong>Migration</strong> eingebürgert. Zur Bezeichnung der Zugewanderten<br />

<strong>und</strong> ihrer Familienangehörigen wird von der Bevölkerung mit <strong>Migration</strong>shintergr<strong>und</strong><br />

gesprochen.<br />

Einerseits ist die deutsche Rechtsordnung nicht darauf ausgerichtet, Angehörige<br />

anderer Staaten gezielt anzuwerben <strong>und</strong> einzubürgern, andererseits hat sie Einwanderung<br />

seit langem rechtlich zugelassen <strong>und</strong> faktisch ermöglicht. Denn das deutsche<br />

Recht eröffnet ganz unterschiedlichen Personengruppen die Möglichkeit eines län-<br />

1<br />

Im vorliegenden Bericht wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der Regel auch bei nicht<br />

geschlechtsneutralen Bezeichnungen die männliche Form verwendet.<br />

9

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