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Migration und Integration - RatSWD

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Daten <strong>und</strong> Trends des Wanderungsgeschehens<br />

Temporäre Arbeitsmigration nimmt zu<br />

Ausnahmen von dem seit 1973 gültigen generellen Anwerbestopp für Arbeitsmigranten<br />

aus Nicht-EU-Staaten sind in der Anwerbestoppausnahmeverordnung<br />

(ASAV) geregelt. Zurzeit gibt es etwa 30 Ausnahmetatbestände. Der größte Teil der<br />

aufgr<strong>und</strong> dieser Ausnahmen erteilten Aufenthaltsgenehmigungen entfällt auf Saison-<br />

<strong>und</strong> Werkvertragsarbeitnehmer (vgl. Kap. 5).<br />

Die Zahl der vermittelten Saisonarbeitnehmer, die bis zum vollständigen In-Kraft-<br />

Treten des Aufenthaltsgesetzes höchstens drei Monate pro Kalenderjahr in<br />

Deutschland arbeiten dürfen, ist in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich<br />

gestiegen: Wurden 1994 noch 137.819 Vermittlungen gezählt, waren es 2003 bereits<br />

318.549. Dies entspricht einer Zunahme um 231 Prozent. Vor allem in der Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft, die 90 Prozent der Angeworbenen beschäftigt, sowie im Hotel- <strong>und</strong><br />

Gaststättengewerbe (7 Prozent) sollen durch diese temporäre Arbeitsmigration<br />

Bedarfsspitzen abgedeckt werden. Seit Mitte der 1990er Jahre stellen polnische<br />

Staatsangehörige mehr als 80 Prozent der Saisonarbeitnehmer.<br />

Ausländische Arbeitnehmer aus mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Ländern können aufgr<strong>und</strong><br />

bilateraler Regierungsvereinbarungen zeitlich befristet (zumeist zwei Jahre)<br />

in Deutschland arbeiten. Im Jahr 2001 lag die Zahl dieser Werkvertragsarbeitnehmer<br />

im Jahresdurchschnitt noch bei knapp 47.000, 2002 bei 45.400 <strong>und</strong> 2003 bei<br />

44.000 Personen. Die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern ist an Kontingente<br />

geknüpft, die aufgr<strong>und</strong> der Arbeitsmarktlage festgelegt werden. Polnische<br />

Staatsangehörige stellen etwa die Hälfte der Werkvertragsarbeitnehmer.<br />

Im IT-Bereich gilt seit dem Jahr 2000 die Green Card-Regelung, da der Bedarf mit<br />

inländischen Arbeitskräften nicht zu decken war. Im Rahmen dieses Kontingents<br />

für IT-Fachkräfte wurden bis Ende 2003 mehr als 15.600 Personen Arbeitserlaubnisse<br />

bis maximal fünf Jahre zugesichert (vgl. Kap. 5).<br />

Illegale Zuwanderung: eine unbekannte, aber keine unbedeutende Größe<br />

Über die illegale Zuwanderung nach Deutschland gibt es naturgemäß keine belastbaren<br />

Statistiken; ihr Umfang kann lediglich geschätzt werden. Anhaltspunkte<br />

hierzu können die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) <strong>und</strong> die amtlichen Statistiken<br />

über die Aufgriffe illegaler Migranten an den Grenzen <strong>und</strong> im Inland bieten. Laut<br />

PKS stieg die Zahl der Tatverdächtigen mit illegalem Aufenthalt von 1984 mit<br />

28.337 Personen bis 1998 auf 140.779 Personen an, ist seither aber wieder bis auf<br />

112.573 Personen gesunken (2002). Die Schätzungen der Gesamtzahl der in Deutschland<br />

lebenden illegalen Zuwanderer schwanken zwischen einer halben <strong>und</strong> einer<br />

Million Menschen (Gutachten Cyrus, Vogel 2004).<br />

Die Entwicklung der Bevölkerung mit <strong>Migration</strong>shintergr<strong>und</strong><br />

Weit mehr als die Hälfte der Ausländer in Deutschland lebte 2003 seit über zehn<br />

Jahren im Land, mehr als ein Viertel seit mehr als zwanzig Jahren. Über einen<br />

gesicherten oder relativ sicheren Aufenthalt verfügte etwa die Hälfte der Ausländer:<br />

Ende 2003 waren 2.715.238 Personen ausländischer Herkunft im Besitz<br />

einer Aufenthaltsberechtigung oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis<br />

sowie 1.637.359 im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Hinzu kam<br />

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