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Migration und Integration - RatSWD

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Steuerung der Zuwanderung<br />

Bedeutung hat das Flughafenverfahren derzeit nur noch am Flughafen<br />

Frankfurt/Main. Die von vielen Kritikern lange Zeit erhobenen Vorwürfe gegen das<br />

gesamte Verfahren, insbesondere gegen die lange <strong>und</strong> menschenunwürdige<br />

Unterbringung, haben dazu geführt, dass eine neue Unterkunft gebaut wurde <strong>und</strong><br />

sich damit die dortige Situation für Asylsuchende verbessert hat. Insgesamt ist die<br />

Zahl der Flughafenverfahren stark rückläufig. Sie ist seit Mitte der 1990er Jahre von<br />

mehr als 4.000 auf 850 im Jahr 2003 gesunken. 20 Prozent der Anträge werden als<br />

„offensichtlich unbegründet“ angesehen, in r<strong>und</strong> 80 Prozent der Fälle dürfen die<br />

Betreffenden einreisen <strong>und</strong> das Asylverfahren im Inland fortführen. Die Aufenthaltsdauer<br />

beträgt gegenwärtig nur noch in seltenen Fällen mehr als sechs<br />

Wochen. Die intensiveren Kontrollen an bestimmten Abflughäfen durch die örtlichen<br />

Grenzbehörden <strong>und</strong> durch die Fluggesellschaften (Beförderungsverbote,<br />

Rückbeförderungspflicht) dürften ebenso wie die präventive Wirkung dieser Steuerungsmaßnahme<br />

für den Rückgang verantwortlich sein.<br />

Da Flüchtlingen aufgr<strong>und</strong> der seit 1993 gültigen Regelungen eine legale Einreise zu<br />

Asylzwecken nur noch sehr eingeschränkt möglich ist, reisen sie oft unter Umgehung<br />

der Grenzkontrollen oder unter unrichtigen Angaben (z.B. als Touristen, Familienbesucher,<br />

Geschäftsreisende) ein, um Zugang zum Asylverfahren zu erhalten. Hierdurch<br />

erhöht sich bis zur Äußerung des Asylersuchens die Anzahl der in Deutschland illegal<br />

lebenden Ausländer.<br />

Insgesamt kann als unerwünschte Folgewirkung der restriktiven Politik zumindest bis<br />

zum Ende der 1990er Jahre von einem Anstieg der illegalen Zuwanderung <strong>und</strong> der illegalen<br />

Inlandsaufenthalte ausgegangen werden (Gutachten Cyrus: 33). Seriöse Schätzungen<br />

über die Gesamtzahl illegaler Migranten in Deutschland liegen nicht vor; die<br />

Angaben schwanken zwischen einer halben <strong>und</strong> mehr als einer Million Menschen.<br />

Die Steuerung durch den Schengener Vertrag<br />

Am 26. März 1995 trat das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) in Kraft,<br />

das den Abbau der Binnengrenzkontrollen zwischen den EU-15-Staaten regelt. Da es<br />

aufgr<strong>und</strong> der fehlenden Grenzkontrollen auch für Asylbewerber leichter geworden ist,<br />

sich in diesem Gebiet zu bewegen, enthielt dieses Übereinkommen auch einen asylrechtlichen<br />

Teil.<br />

Dieser asylrechtliche Teil wurde 1997 durch die Bestimmungen des Dubliner Übereinkommens<br />

ersetzt, dem weitere Staaten beigetreten sind. Anhand der dort festgelegten<br />

Kriterien wird entschieden, welcher EU-Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens<br />

zuständig ist. Die Zuweisung erfolgt nach formellen Kriterien; ein Verteilungsschlüssel,<br />

der sich an der Belastbarkeit der Aufnahmestaaten orientiert, fehlt. Im<br />

Jahr 2003 wurde das Dubliner Übereinkommen durch die EG-Verordnung 343/2003<br />

ersetzt, an der alle bisherigen Mitgliedstaaten des Dubliner Übereinkommens mit Ausnahme<br />

Dänemarks teilnehmen (vgl. Kap. 2).<br />

Zur Aufrechterhaltung der Grenzsicherheit im nunmehr grenzfreien Schengen-Raum<br />

wurden Ausgleichsmaßnahmen ergriffen<br />

• Über das elektronische Schengener Informationssystem (SIS) können die Grenzbehörden<br />

an den Außengrenzen des Gebietes des Schengener Vertrags die Personalien<br />

von Personen abrufen, die ein Einreiseverbot für diesen Raum haben. Diesen<br />

Personen kann dann die Einreise verweigert werden.<br />

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