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Migration und Integration - RatSWD

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<strong>Integration</strong>: Chancen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />

ihren Bemühungen um <strong>Integration</strong> nun zum Teil nachdrücklich <strong>und</strong> rechtlich<br />

fixiert unterstützt werden.<br />

Kern der gesetzlich festgeschriebenen <strong>Integration</strong>smaßnahmen sind die <strong>Integration</strong>skurse,<br />

die aus Sprachkursen <strong>und</strong> einem Orientierungskurs zur Vermittlung von<br />

Kenntnissen über Rechtsordnung, Kultur <strong>und</strong> Geschichte der B<strong>und</strong>esrepublik bestehen.<br />

In Ergänzung dazu sieht das Aufenthaltsgesetz ein migrationsspezifisches Beratungsangebot<br />

vor. Der <strong>Integration</strong>skurs wird vom B<strong>und</strong>esamt für <strong>Migration</strong> <strong>und</strong><br />

Flüchtlinge (BAMF, im Weiteren: B<strong>und</strong>esamt) koordiniert <strong>und</strong> durchgeführt, das<br />

hierzu auf öffentliche <strong>und</strong> private Träger zurückgreifen kann. Die im Aufenthaltsgesetz<br />

enthaltenen Regelungen bedürfen der Konkretisierung, um eine einheitliche<br />

Umsetzung der <strong>Integration</strong>skurse zu Gewähr leisten. Diese Konkretisierung wird auf<br />

dem Wege einer Rechtsverordnung vorgenommen, welche die inhaltlichen <strong>und</strong><br />

organisatorischen Rahmenbedingungen zur Durchführung der <strong>Integration</strong>skurse<br />

regelt. Die Qualität der <strong>Integration</strong>skurse hat Auswirkungen auf das Gelingen, den<br />

zeitlichen Verlauf <strong>und</strong> die Nachhaltigkeit der <strong>Integration</strong> von Zuwanderern <strong>und</strong><br />

damit auch auf die <strong>Integration</strong>skapazität.<br />

Da der Zuwanderungsrat laut Errichtungserlass unter anderem die Aufgabe hat,<br />

„regelmäßig die innerstaatlichen Aufnahme- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>skapazitäten darzustellen“,<br />

sieht er es als seine Aufgabe an, zur Konzeption <strong>und</strong> Organisation der Kurse Stellung<br />

zu nehmen <strong>und</strong> Empfehlungen auszusprechen.<br />

Inhalt <strong>und</strong> Organisation der <strong>Integration</strong>skurse<br />

Das Aufenthaltsgesetz sieht ein gemeinsames Angebot von <strong>Integration</strong>skursen für<br />

Ausländer <strong>und</strong> Spätaussiedler vor (zur Teilnahmeberechtigung vgl. Kap. 7.1).<br />

Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei beiden Gruppen ähnliche<br />

Bedürfnisse in Bezug auf <strong>Integration</strong>smaßnahmen <strong>und</strong> insbesondere den Spracherwerb<br />

bestehen. Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen. Zielgruppe der<br />

<strong>Integration</strong>skurse sind in erster Linie Neuzuwanderer. Der B<strong>und</strong> rechnet mit einer<br />

Teilnehmerzahl von jährlich 138.000 anspruchsberechtigten Neuzuwanderern<br />

(Ausländer <strong>und</strong> Spätaussiedler) <strong>und</strong> einem Kostenaufkommen von 188 Millionen<br />

Euro pro Jahr.<br />

Von besonderer, nicht zu vernachlässigender Bedeutung ist im Rahmen der <strong>Integration</strong>skurse<br />

aber auch die nachholende <strong>Integration</strong>. Hierfür stellt der B<strong>und</strong> in den<br />

nächsten sechs Jahren insgesamt r<strong>und</strong> 300.000 Plätze für bereits in Deutschland<br />

lebende Zuwanderer zur Verfügung. Für die jährlich angebotenen 50.000–60.000<br />

Plätze werden Kosten von 76 Millionen Euro veranschlagt. Dies ist nach Auffassung<br />

des Zuwanderungsrates ein erster wichtiger Schritt, um in den zurückliegenden Jahrzehnten<br />

Versäumtes nachzuholen. Es wäre jedoch ein Missverständnis zu glauben,<br />

der Bedarf im Rahmen der nachholenden <strong>Integration</strong> sei damit bereits gedeckt <strong>und</strong><br />

könne mithin innerhalb relativ kurzer Zeit „abgearbeitet“ werden: In Anbetracht der<br />

Bedeutung von Sprachkenntnissen für die <strong>Integration</strong> insbesondere in den Bereichen<br />

Bildung <strong>und</strong> Arbeitsmarkt ist es wichtig, den tatsächlichen Bedarf an Sprach<strong>und</strong><br />

Orientierungskursen für bereits im Land lebende Menschen mit <strong>Migration</strong>shintergr<strong>und</strong><br />

zu erheben <strong>und</strong> die Angebote zielgruppen- <strong>und</strong> bedarfsgerecht zu gestalten.<br />

Die Bereitstellung von Sprachkursplätzen im Rahmen der nachholenden <strong>Integration</strong><br />

wird auf längere Zeit notwendig sein.<br />

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