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Migration und Integration - RatSWD

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Wirtschaftliche Notwendigkeit <strong>und</strong> Effekte der Zuwanderung<br />

grafischen Entwicklung nach ökonomischen <strong>und</strong> integrationsorientierten Kriterien<br />

transparent <strong>und</strong> gezielt steuert, ein notwendiger Bestandteil eines zukunftsgerechten<br />

Zuwanderungskonzeptes.<br />

Mit einem Punktesystem können zwei Ziele gleichzeitig erreicht werden: die<br />

Begrenzung <strong>und</strong> die Steuerung von Zuwanderung. Es belässt der Politik die Möglichkeit,<br />

die legale Arbeitsmigration nach Deutschland jederzeit quantitativ zu<br />

steuern oder gar vollständig zu stoppen, bietet ihr aber zusätzlich ein hohes Maß<br />

an Flexibilität, die gewünschte Zuwanderung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

zu optimieren. Zutreffend ist in diesem Zusammenhang zwar der Hinweis,<br />

dass auch Einwanderung nach dem Auswahlverfahren in einem gewissen<br />

Umfang weitere <strong>Migration</strong>, die schwer steuerbar ist, auslösen kann, z.B. durch<br />

Familiennachzug oder ganz allgemein durch die Anziehungskraft entsprechender<br />

Netzwerke. Nach allen Erfahrungen aber ist diese Form der Zuwanderung,<br />

wenn sie in qualifizierten Netzwerken stattfindet, demografisch <strong>und</strong> ökonomisch<br />

für das Aufnahmeland günstig <strong>und</strong> integrationspolitisch unproblematisch.<br />

Auch wenn das Aufenthaltsgesetz kein Punktesystem vorsieht, eröffnet es über<br />

die bisherigen Regelungen hinaus dennoch Spielräume für arbeitsmarktorientierte<br />

Zuwanderung. Diese sind zu Recht an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes<br />

Deutschland zu orientieren. Zwar sind die bürokratischen Hürden bei<br />

der Zulassung zum Arbeitsmarkt nach wie vor beträchtlich, doch sind die gegenüber<br />

bisherigem Recht erweiterten Möglichkeiten, sich zur Erwerbstätigkeit in<br />

Deutschland aufzuhalten oder niederzulassen, positiv zu bewerten. Dies trifft insbesondere<br />

für hoch Qualifizierte <strong>und</strong> ausländische Absolventen deutscher Hochschulen<br />

zu. Offen bleibt zur Zeit der Drucklegung dieses Jahresgutachtens indes,<br />

inwieweit Möglichkeiten für eine sinnvolle Gestaltung der arbeitsmarktorientierten<br />

Zuwanderung für so genannte Engpass-Arbeitskräfte (siehe unten) im Rahmen<br />

der Regelungen des Aufenthaltsgesetzes ausgeschöpft werden. Nach Auffassung<br />

des Zuwanderungsrates sollten die Instrumente auf dem Verordnungsweg<br />

<strong>und</strong> in der Verwaltungspraxis offensiv genutzt werden, <strong>und</strong> sie sollten sich dabei<br />

auf die Zuwanderung für qualifizierte Tätigkeiten konzentrieren. Dazu schlägt<br />

der Rat ein Steuerungskonzept vor, das sich sowohl an den Bedürfnissen des<br />

Arbeitsmarktes orientiert als auch die Qualifikationen der Zuwanderer stärker als<br />

in der Vergangenheit berücksichtigt. Nicht nur unter langfristigen Potenzial- <strong>und</strong><br />

<strong>Integration</strong>sgesichtspunkten ist eine gute Qualifikation von Arbeitsmigranten<br />

anzustreben, es sind dabei auch kurzfristige Gesichtspunkte der gesellschaftlich<br />

<strong>und</strong> politisch akzeptierten Aufnahme- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>skapazitäten zu berücksichtigen.<br />

Auf der Basis der gesetzlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes legt der Zuwanderungsrat<br />

im Folgenden Vorschläge für die Ausgestaltung der entsprechenden<br />

Verordnungen vor.<br />

Arbeitsmarktorientierte Zuwanderung nach dem Aufenthaltsgesetz<br />

Unter der Prämisse der Orientierung an den wirtschaftlichen Erfordernissen <strong>und</strong><br />

der zu erzielenden positiven Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt schafft das Aufenthaltsgesetz<br />

veränderte Möglichkeiten zur Zuwanderung von Erwerbstätigen aus<br />

Drittstaaten (Abb. 6.11).<br />

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