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Migration und Integration - RatSWD

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Steuerung der Zuwanderung<br />

Zuwanderung sind immer wieder Regelungen zur Begrenzung des Zuzugs von<br />

Asylbewerbern <strong>und</strong> Flüchtlingen getroffen worden; die einschneidendste Maßnahme<br />

war die Einführung der Regelungen über sichere Drittstaaten. Beim Zuzug<br />

von Spätaussiedlern konnten trotz eines ausgeprägten Steuerungssystems die<br />

besonders in jüngerer Zeit auftretenden <strong>Integration</strong>sprobleme nicht verhindert<br />

werden.<br />

Auch für den Arbeitsmarkt kann ein hohes Maß an Steuerung festgestellt werden.<br />

Offiziell gilt seit mehr als drei Jahrzehnten der Anwerbestopp, doch gibt es zur Zeit<br />

nicht weniger als 30 Ausnahmeregelungen, die eine Arbeitsaufnahme in Deutschland<br />

zulassen. Je nach kurzfristigem Bedarf wurden zusätzliche Ausnahmen zugelassen.<br />

Insgesamt sind diese Regelungen nicht mehr überschaubar <strong>und</strong> nur noch<br />

von Experten anwendbar. Weit reichende Folgen hatte die Tatsache, dass nicht nur<br />

in der Zeit der Gastarbeiteranwerbung, sondern auch danach überwiegend gering<br />

qualifizierte <strong>und</strong> ungelernte ausländische Arbeitskräfte angeworben wurden. In<br />

dem Maße, wie entsprechende Arbeitsplätze für gering Qualifizierte in der Industrie<br />

entfielen, erhöhte sich die Arbeitslosigkeit dieser Gruppe, ohne dass ausreichende<br />

Angebote zur Weiterqualifizierung gemacht wurden. Insgesamt betrachtet<br />

hat sich dadurch eine für die Wirtschaft <strong>und</strong> für die Aufnahmebereitschaft der<br />

Gesellschaft schädliche Fehlsteuerung in zweierlei Hinsicht ergeben: Der Anteil der<br />

gering Qualifizierten ist viel zu hoch, <strong>und</strong> die jeweiligen Anwerbeziele lassen sich<br />

nicht zu einem Gesamtkonzept zusammenfügen, zumal sie einander teilweise<br />

widersprechen. Schließlich hat die Vernachlässigung objektiver Erfolgskontrollen<br />

Nebenwirkungen begünstigt, die nicht beabsichtigt waren, aber nicht bewusst<br />

geworden <strong>und</strong> daher auch nicht korrigiert worden sind. So hat das Fehlen jeglicher<br />

Evaluation den Eindruck der Beliebigkeit verstärkt.<br />

Mit dem Zuwanderungsgesetz ist dem Gesetzgeber auch nach Einschätzung vieler<br />

Fachleute ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einem modernen Zuwanderungsrecht<br />

gelungen. Dieser Erfolg ist gerade deshalb besonders zu würdigen, weil<br />

sich die Bemühungen um eine möglichst breite parlamentarische Zustimmung<br />

höchst mühsam gestalteten <strong>und</strong> auch in der Sache Kompromisslösungen erforderten,<br />

die das ursprüngliche Konzept einer behutsamen Öffnung des Arbeitsmarktes<br />

veränderten. Der Zuwanderungsrat muss schon aus Zeitgründen davon absehen,<br />

das gesamte Regelwerk ausführlich zu bewerten, das neben dem Aufenthalts- <strong>und</strong><br />

dem Freizügigkeitsgesetz wichtige Novellierungen vor allem des Asyl- <strong>und</strong> Flüchtlingsrechts<br />

sowie des Staatsangehörigkeits- <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esvertriebenengesetzes<br />

enthält. Dazu fehlt es bislang vor allem an den notwendigen Rechtsverordnungen<br />

zur Durchführung der Einreise- <strong>und</strong> Aufenthaltsbestimmungen, der Arbeitnehmerzulassung<br />

<strong>und</strong> der <strong>Integration</strong>skurse. Im Übrigen erscheint eine sachgerechte<br />

Beurteilung der neu geschaffenen Instrumente <strong>und</strong> Verfahren erst nach einer ausreichenden<br />

Praxiserfahrung <strong>und</strong> anhand aussagekräftiger Evaluierungen möglich.<br />

Hierzu bedarf es einer gezielten Koordination der beteiligten Behörden, der ständigen<br />

Kontrolle der eingesetzten Instrumente sowie der genaueren <strong>und</strong> detaillierteren<br />

statistischen Erfassung vor allem einzelner Zuwanderergruppen, der Entwicklung<br />

ihres Aufenthalts <strong>und</strong> des Verlaufs ihrer <strong>Integration</strong>. Daher sollen nachfolgend<br />

lediglich einige Bemerkungen zur Gesamtkonzeption <strong>und</strong> zu ausgewählten<br />

Bereichen angefügt werden.<br />

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