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Migration und Integration - RatSWD

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Zur Notwendigkeit aussagekräftiger Indikatoren <strong>und</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen<br />

Statistik <strong>und</strong> Verwaltung müssen klar getrennt bleiben<br />

Wanderungs- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>sstatistiken gehören zum Bereich der Bevölkerungsstatistik,<br />

deren Handhabung <strong>und</strong> Weiterentwicklung in Deutschland historisch<br />

bedingt besonders sensibel diskutiert werden. Im nationalsozialistischen Deutschland<br />

hat die Bevölkerungswissenschaft als willfähriger Diener der NS-Rassenlehre<br />

schwere Schuld auf sich geladen <strong>und</strong> z.B. die Volkszählung 1939 direkt für den Holocaust<br />

missbraucht (Wietog 2001). Der lange Schatten dieser Erfahrungen reicht bis in<br />

die jüngste Zeit: Es ist noch heute sehr schwer, z.B. neue, inhaltlich sinnvolle Speichersachverhalte<br />

in Registerdatenbanken einzufügen, da oft nahezu reflexartig ein „Ausspionieren“<br />

vermutet wird <strong>und</strong> Verbesserungsprozesse daher nicht eingeleitet werden<br />

können. Umso wichtiger ist die strikte Trennung von Verwaltungs- <strong>und</strong> Statistikzwecken,<br />

um das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ zu garantieren. Das<br />

Statistische B<strong>und</strong>esamt weist zu Recht auf die „Verpflichtung auf die Gr<strong>und</strong>sätze der<br />

statistischen Zweckbindung <strong>und</strong> Geheimhaltung“ hin (Hahlen 2001).<br />

Zwar sind Verwaltungsregister als unterstützende Fahndungsinstrumente durchaus<br />

geeignet, doch dürfen Statistikdaten hierfür gr<strong>und</strong>sätzlich nicht herangezogen werden<br />

– auch dann nicht, wenn sie aus Verwaltungsdaten gewonnen wurden. Werden<br />

Daten durch das Statistik-Geheimnis erst einmal geschützt, darf es nicht nur aus<br />

datenschutzrechtlichen Gründen keinen Weg zurück zur Verwaltung <strong>und</strong> Fahndung<br />

geben, sondern auch aus einem praktischen Gr<strong>und</strong>: Die künftige Akzeptanz von<br />

registergestützten Statistiken <strong>und</strong> die Auskunftsbereitschaft bei Erhebungen dürfen<br />

durch missbräuchliche Nutzung nicht gemindert oder gar zerrüttet werden.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> des Missbrauchs der amtlichen Statistik im nationalsozialistischen<br />

Deutschland werden die statistische Zweckbindung <strong>und</strong> das Statistikgeheimnis<br />

in der B<strong>und</strong>esrepublik zu Recht streng eingehalten. Registerdaten können in<br />

rechtsstaatlich geregelter Weise für Fahndungszwecke nutzbar sein, von Statistikdaten<br />

aber kann gr<strong>und</strong>sätzlich kein Beitrag zur inneren Sicherheit ausgehen.<br />

Wenn Verwaltungsdaten in Statistikdaten transformiert wurden, dann müssen diese<br />

Statistikdaten auch uneingeschränkt für unabhängige Analysen zur Verfügung<br />

stehen. Sind diese Daten nur schwer interpretierbar, ist zu folgern, dass sie gut<br />

dokumentiert werden müssen, nicht aber, dass die Daten nur dann nach außen<br />

gegeben werden, nachdem das Amt, das sie produziert hat, die Fragestellung, für<br />

die sie benutzt werden sollen, für gut bef<strong>und</strong>en hat (Wagner 2002). Eventuelle<br />

datenschutzrechtliche Probleme sind gegebenenfalls durch die Einrichtung von<br />

Forschungsdatenzentren lösbar.<br />

9.2 Internationaler Vergleich: Indikatorensysteme<br />

zur Einschätzung von<br />

<strong>Migration</strong>s- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>spotenzialen<br />

In modernen Einwanderungsländern (vgl. Kap. 5.9) wird für die Gestaltung der<br />

Zuwanderung zum Teil mit mehr oder weniger weit reichenden Indikatoren gearbeitet<br />

oder experimentiert, um die <strong>Integration</strong>spotenziale möglicher Zuwanderer<br />

anhand ihrer persönlichen Indikatorenausprägung abzuschätzen. Dies wird beispielsweise<br />

für die Steuerung von Zuwanderung durch ein „Punktesysteme“<br />

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