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Migration und Integration - RatSWD

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Besondere Konfliktbereiche bei der <strong>Migration</strong>ssteuerung <strong>und</strong> der <strong>Integration</strong>sgestaltung<br />

Humanität aber sollte im Dialog mit anderen Ländern geprüft werden, welche<br />

Möglichkeiten existieren, um die durch die Rechtsordnung gesicherten Mindeststandards<br />

auch in der Illegalität zu garantieren.<br />

Der Zuwanderungsrat fordert, öffentlichkeitswirksam anzuerkennen,<br />

dass auch in der Illegalität lebende Menschen Anspruch auf gr<strong>und</strong>legende<br />

Menschenrechte haben wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit<br />

<strong>und</strong>, damit verb<strong>und</strong>en, auf Hilfe im Krankheits- <strong>und</strong> Notfall. Er<br />

fordert weiter, für diejenigen Menschen Rechtssicherheit zu schaffen,<br />

die in Erfüllung ihrer Pflichten illegalen Zuwanderern in Notlagen helfen<br />

(wie z.B. Ärzte, Sozialarbeiter, Seelsorger etc.).<br />

Bei der Frage des Schulbesuchs von Kindern illegal im Land lebender Eltern besteht<br />

erhebliche Rechtsunsicherheit <strong>und</strong> die zuständigen Behörden der Länder <strong>und</strong><br />

Kommunen vertreten hierzu keine einheitliche Linie.<br />

Es muss sichergestellt werden, dass das Recht auf Schulbesuch auch Kindern<br />

von illegalen Zuwanderern gewährt wird.<br />

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergr<strong>und</strong> der 1990 von Deutschland unterzeichneten<br />

<strong>und</strong> 1992 in Kraft getretenen UN-Kinderrechtskonvention, in der in Art. 28<br />

das Recht des Kindes auf Bildung verankert wurde.<br />

Handlungsoptionen im Bereich Ges<strong>und</strong>heit<br />

Bei den Handlungsoptionen im Bereich Ges<strong>und</strong>heit besteht ein gr<strong>und</strong>legendes<br />

Dilemma zwischen dem Souveränitätsrecht des Staates, dem Menschenrecht auf<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> körperliche Unversehrtheit <strong>und</strong> der Frage der Übernahme bzw. der<br />

Verteilung der Kosten für eine erfolgte Behandlung (Gutachten Cyrus).<br />

In einigen europäischen Ländern bestehen klare Regelungen für eine anonyme<br />

medizinische Gr<strong>und</strong>versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Auch in der<br />

deutschen Diskussion werden diese immer wieder gefordert. In Spanien, Italien<br />

<strong>und</strong> Großbritannien können sich illegale Zuwanderer in der Kommune anmelden<br />

<strong>und</strong> erhalten damit Zugang zu einer medizinischen Gr<strong>und</strong>versorgung im öffentlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitssystem. Das öffentlich finanzierte Ges<strong>und</strong>heitswesen in diesen<br />

Ländern ist jedoch wesentlich schlechter ausgestattet als das deutsche Ges<strong>und</strong>heitssystem;<br />

für eine optimale Behandlung ist eine ergänzende private Krankenversicherung<br />

nötig. Anders als im beitragsfinanzierten deutschen Ges<strong>und</strong>heitssystem<br />

entsteht in diesen Ländern deshalb das Problem der Benachteilung von Beitragszahlern<br />

nicht in vergleichbarer Schärfe.<br />

Die Niederlande, die wie Deutschland ein beitragsfinanziertes Ges<strong>und</strong>heitssystem<br />

haben, verfolgen mit ihrer Fondslösung eine andere Strategie. Illegale Zuwanderer<br />

sind von der Krankenversicherung ausgeschlossen. In Fällen, in denen dringende<br />

medizinische Hilfe erforderlich ist, müssen Ärzte <strong>und</strong> andere zur Hilfeleistung<br />

gesetzlich verpflichtete Personen diese jedoch leisten. Um übermäßige Belastungen<br />

durch unbezahlte medizinische Hilfe zu kompensieren, werden diese Kosten<br />

auf Antrag aus einem Fonds erstattet, der von einer Stiftung unabhängig <strong>und</strong> weit<br />

gehend auf ehrenamtlicher Basis verwaltet wird. Die niederländische Regierung<br />

stellte 1999 für diesen Fonds ca. 5 Millionen Euro zur Verfügung (Gutachten Cyrus).<br />

Auf eine Fondslösung setzt auch die Stadt München. Angeregt durch eine qualitative<br />

Studie zum Leben illegaler Menschen in München (Anderson 2003), erwägt die<br />

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