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Migration und Integration - RatSWD

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Wirtschaftliche Notwendigkeit <strong>und</strong> Effekte der Zuwanderung<br />

Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen<br />

Der Zuwanderungsrat begrüßt die verbesserten Möglichkeiten für ausländische<br />

Absolventen deutscher Hochschulen, nach ihrem Studium oder der Promotion eine<br />

Arbeit in Deutschland aufzunehmen. Die mit dem Aufenthaltsgesetz eingeführte<br />

Möglichkeit, nach dem Abschluss – statt ausreisen zu müssen – eine Verlängerung<br />

der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten, ist ein Beitrag zur Steigerung<br />

der Attraktivität des Hochschulstandortes Deutschland. Gleichwohl hätte sich<br />

der Rat weitergehende Schritte gewünscht. Insbesondere die individuelle Vorrangprüfung<br />

<strong>und</strong> die Einschränkung auf einen dem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz<br />

reduzieren die berufliche Mobilität dieser Gruppe unnötig. Ausländische Absolventen<br />

deutscher Hochschulen sind in der Regel auf dem Arbeitsmarkt vielfältig einsetzbar.<br />

Der Abschluss eines Studiums in Deutschland weist darauf hin, dass sie die<br />

deutsche Sprache beherrschen <strong>und</strong> eine hohe <strong>Integration</strong>sfähigkeit besitzen.<br />

Der Zuwanderungsrat hält bei ausländischen Absolventen deutscher<br />

Hochschulen eine Einschränkung der Zustimmung zur Ausübung einer<br />

Erwerbstätigkeit auf einen einzelnen Beruf nicht für sinnvoll <strong>und</strong> angemessen.<br />

Er schlägt vor, ausländische Absolventen deutscher Hochschulen<br />

in die Gruppe der Personen aufzunehmen, deren Beschäftigung<br />

zustimmungsfrei ist.<br />

Die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften<br />

zur Reduktion von Engpässen ermöglichen:<br />

Ein Vorschlag für ein indikatorengestütztes System<br />

Für bestimmte Berufe oder Teilarbeitsmärkte kann ein längerfristiger <strong>und</strong> struktureller<br />

Arbeitskräftemangel bestehen, der aus dem inländischen Arbeitskräfteangebot<br />

nicht gedeckt werden kann. Deshalb begrüßt der Zuwanderungsrat, dass im<br />

Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit gegeben wird, Teilarbeitsmärkte, in denen Engpässe<br />

vorhanden sind, für Zuwanderung zu öffnen. Derzeit jedoch gibt es kein systematisches<br />

Konzept zur Erkennung <strong>und</strong> zum Abbau solcher Engpässe. Benötigt wird<br />

eine Systematik, nach der Engpässe erkannt werden <strong>und</strong> auf deren Gr<strong>und</strong>lage<br />

begrenzte Kontingente für die Zuwanderung in Teilarbeitsmärkten festgelegt werden.<br />

Es geht bei einem solchen System nicht darum, Engpässe in jedem Fall durch<br />

Zuwanderung zu beheben, sondern nur dann, wenn dies eine problemadäquate<br />

Lösung darstellt.<br />

Der Zuwanderungsrat schlägt hierzu ein System mit folgenden Zielen <strong>und</strong> Bedingungen<br />

vor, das nach seiner Auffassung durch die Möglichkeiten, die vor allem § 42<br />

AufenthG bietet, mit dem Aufenthaltsgesetz kompatibel ist <strong>und</strong> in Anlehnung an<br />

die durchaus erfolgreiche „Green Card“-Regelung aus folgenden Elementen<br />

besteht:<br />

• offene Stellen zu besetzen, für die sich kein qualifiziertes Personal im Inland findet;<br />

• dies zu tun in Arbeitsmärkten, in denen davon auszugehen ist, dass sie zukunftsfähig<br />

sind;<br />

• lediglich eine Zuwanderung für qualifizierte Tätigkeiten zuzulassen;<br />

• eine Arbeitsplatzzusicherung zur Bedingung für die Einreise zu machen;<br />

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