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Migration und Integration - RatSWD

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<strong>Integration</strong>: Chancen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />

Angebot gewährleisten. Wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

ist die einzurichtende Kommission zur Bewertung von Lehrplänen, Lehr- <strong>und</strong><br />

Lernmitteln <strong>und</strong> der Inhalte der Tests, zur Entwicklung von Verfahren der Qualitätskontrolle<br />

sowie zur Fortentwicklung des <strong>Integration</strong>skurs-Konzeptes. Dieses Gremium<br />

sollte durch internationale Experten ergänzt werden.<br />

Evaluation der <strong>Integration</strong>skurse<br />

Der Erfolg der <strong>Integration</strong>skurse hängt wesentlich von ihrer Qualität ab. Bislang gab<br />

es in Deutschland allerdings kaum aussagekräftige Evaluationsstudien über die Qualität<br />

<strong>und</strong> Effektivität von Sprachkursen – ein Manko, dessen Fortbestand unverantwortlich<br />

wäre. Die Rechtsverordnung sieht vor, dass die Ausländerbehörden<br />

bestimmte Strukturdaten der <strong>Integration</strong>skurse (Zahl der Teilnehmer, Ergebnisse der<br />

Sprachstandtests u.a.m.) an das B<strong>und</strong>esamt weiterleitet. Diese Daten könnten eine<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Evaluierung sein. Der Zuwanderungsrat empfiehlt, dass die B<strong>und</strong>esregierung<br />

bzw. das B<strong>und</strong>esamt diese Aufgabe an unabhängige Evaluatoren vergibt.<br />

Eventuelle datenschutzrechtliche Probleme können gegebenenfalls in einem<br />

Forschungsdatenzentrum im B<strong>und</strong>esamt gelöst werden.<br />

Der Rat empfiehlt mit Nachdruck, wissenschaftlich unabhängige Evaluationen<br />

der <strong>Integration</strong>skurse durchzuführen.<br />

Nach Auffassung des Zuwanderungsrates schließt sein Auftrag, regelmäßig die<br />

innerstaatlichen Aufnahme- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>skapazitäten darzustellen, auch einen<br />

Beitrag bei der Steuerung der Evaluierung der für die <strong>Integration</strong>sfähigkeit der<br />

Gesellschaft so wichtigen <strong>Integration</strong>skurse ein – ähnlich der Rolle, die der Wissenschaftsrat<br />

bei wissenschaftspolitischen Empfehlungen spielt.<br />

Um aussagekräftige Evaluierungen zu ermöglichen, ist es notwendig,<br />

dass in der Rechtsverordnung ausdrücklich eine Experimentierklausel<br />

enthalten ist. Nur so lassen sich Erfahrungen sammeln, welche die organisatorische<br />

Gestaltung der <strong>Integration</strong>skurse wie etwa Umfang, Struktur,<br />

Dauer <strong>und</strong> Rahmenbedingungen des Sprachunterrichts betreffen<br />

oder auch das Wechseln, Abbrechen bzw. Unterbrechen <strong>und</strong> Wiederholen<br />

der Kurse. Diese Erfahrungen können gegebenenfalls zur Optimierung<br />

der organisatorischen Struktur der Kurse genutzt werden.<br />

Für die Organisation der Evaluation <strong>und</strong> für die daraus abgeleiteten Empfehlungen<br />

des Zuwanderungsrates zu den <strong>Integration</strong>skursen schlägt der Rat folgendes Verfahren<br />

vor:<br />

• Der Zuwanderungsrat erarbeitet – auch durch Einholung von Expertisen <strong>und</strong><br />

unter Konsultation der B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esamtes – Evaluationskriterien,<br />

die berücksichtigen, dass die <strong>Integration</strong>sziele in den einzelnen B<strong>und</strong>esländern<br />

möglicherweise auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden<br />

sollen.<br />

• Anhand dieser Kriterien schreibt das B<strong>und</strong>esamt Evaluationsstudien aus. Bei der<br />

Auswahl von Bewerbern ist insbesondere auch zu beachten, dass das jeweilige<br />

Evaluationsteam internationale Kompetenz aufweist, die sich auch in aktiver<br />

Mitarbeit niederschlägt.<br />

• Die Ergebnisse von Evaluationsstudien werden vom Zuwanderungsrat bewertet<br />

<strong>und</strong> fließen in konkrete Empfehlungen ein. Dabei kann der Rat – einem bewähr-<br />

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