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Migration und Integration - RatSWD

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Steuerung der Zuwanderung<br />

In einigen B<strong>und</strong>esländern gibt es seit einigen Jahren Modellprojekte, bei denen ausreisepflichtige<br />

Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.<br />

Weil jedoch noch keine deutlichen Erfolge bei Rückführungen erkennbar sind,<br />

sehen sich diese Einrichtungen teilweise heftiger Kritik ausgesetzt. Einer der<br />

Hauptkritikpunkte dabei ist, dass (statt eine freiwillige Ausreise zu erreichen) der<br />

ausgeübte psychische Druck zu einer massenhaften Illegalisierung führe <strong>und</strong> etwa<br />

die Hälfte aller eingewiesenen Flüchtlinge sich dem staatlichen Zugriff durch das<br />

Abtauchen in die Illegalität entziehe.<br />

Der Zuwanderungsrat empfiehlt, die bisherigen Ergebnisse der Modellprojekte<br />

„Ausreisezentren“ umgehend durch unabhängige Wissenschaftler<br />

zu evaluieren <strong>und</strong> gegebenenfalls andere Konzepte zu entwickeln.<br />

Rückübernahmeabkommen<br />

Um die Durchführung der Abschiebungen zu erleichtern, wurden mit einer Reihe<br />

von Staaten Rückübernahmeabkommen geschlossen. Diese regeln technische Einzelheiten<br />

wie z.B. die Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> zur<br />

Ausstellung von Heimreisedokumenten. Rückübernahmeabkommen bestehen u.a.<br />

mit Algerien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Marokko, Polen, Rumänien,<br />

der Tschechischen Republik, Ungarn, Vietnam <strong>und</strong> den baltischen Staaten.<br />

Rückkehrförderung<br />

Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten bevorzugen die freiwillige Rückkehr als<br />

humane, nachhaltige <strong>und</strong> kostengünstige Alternative zur zwangsweisen Rückführung.<br />

Auch können Programme zur freiwilligen Rückkehr die Bemühungen um<br />

eine verstärkte wirtschaftliche, soziale <strong>und</strong> politische Kooperation zwischen Gast-,<br />

Transit- <strong>und</strong> Herkunftsländern unterstützen. Der Förderung der freiwilligen Rückkehr<br />

kommt daher zunehmende Bedeutung zu.<br />

Die hierzu ausgesprochenen Empfehlungen der Unabhängigen Kommission<br />

„Zuwanderung“, welche die Bündelung bestimmter Rückführungsaufgaben bei<br />

einer B<strong>und</strong>esbehörde vorschlug, werden derzeit schrittweise umgesetzt. Seit Januar<br />

2003 ist das B<strong>und</strong>esamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für die<br />

Gewährung der Finanzmittel zur Förderung der Rückkehr-Programme REAG/GARP<br />

(vgl. Kap. 1.3) zuständig. Auch die B<strong>und</strong>esländer werden bei der Rückführung von<br />

abgelehnten Asylbewerbern <strong>und</strong> Ausländern insbesondere durch aktuelle Informationen<br />

durch das B<strong>und</strong>esamt unterstützt. Im Juli 2003 wurde im B<strong>und</strong>esamt die<br />

Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) eingerichtet,<br />

in der alle Informationen, die zu den vielfältigen Förderangeboten, Rückkehrmöglichkeiten<br />

<strong>und</strong> Kenntnissen aus den jeweiligen Herkunftsländern vorhanden<br />

sind, beschafft, gesammelt <strong>und</strong> ausgewertet werden.<br />

Die Wirksamkeit der Programme REAG <strong>und</strong> GARP wurde vor allem bei der Rückkehr<br />

der von Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina<br />

<strong>und</strong> aus dem Kosovo deutlich. Von den ursprünglich in Deutschland aufgenommenen<br />

345.000 Kriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina lebten Ende 2002 weniger<br />

als 40.000 Personen noch in Deutschland; mehr als 200.000 Personen nahmen<br />

die Förderprogramme in Anspruch. Nach Beendigung des Kosovokrieges sind seit<br />

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