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Migration und Integration - RatSWD

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Wirtschaftliche Notwendigkeit <strong>und</strong> Effekte der Zuwanderung<br />

mefällen möglich ist, die, bezogen auf einzelne Berufe, in entsprechenden Verordnungen<br />

geregelt werden müssen. Die Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV)<br />

ist ein bürokratisches <strong>und</strong> intransparentes Instrument zur Steuerung von Zuwanderung,<br />

das eine Vielzahl von politischen Zielen vermischt. Der Anwerbestopp<br />

führt zudem gr<strong>und</strong>sätzlich dazu, dass Arbeitskräfte aus Drittstaaten nur nach einer<br />

individuellen Vorrangprüfung eine Beschäftigung aufnehmen können (vgl. Kap.<br />

5). Benötigt wird stattdessen ein transparentes Zuwanderungssystem, das in weiten<br />

Teilen die individuelle Vorrangprüfung durch eine globale Vorrangprüfung<br />

ersetzt. Dadurch würden gezielt Teilbereiche des Arbeitsmarktes befristet für die<br />

Zuwanderung einer begrenzten Zahl von geeigneten Arbeitskräften freigegeben.<br />

Der Zuwanderungsrat schlägt daher im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes Regelungen<br />

vor, mit denen sich die arbeitsmarktpolitischen Ziele effizient erreichen lassen.<br />

Diese an Engpässen ausgerichteten Regelungen knüpfen an die Erfahrungen mit<br />

der deutschen „Green Card“ an. Sie können ohne jede Änderungen am Aufenthaltsgesetz<br />

umgesetzt werden.<br />

Erfahrungen der „Green Card“ nutzen<br />

Die Erfahrungen mit der „Green Card“ haben bestätigt, dass der Bedarf an Arbeitskräften<br />

in bestimmten Teilarbeitsmärkten konjunkturell stark schwankt. Der<br />

Zuwanderungsrat befürwortet es deshalb, Arbeitskräften, die zur Behebung eines<br />

Fachkräftemangels angeworben werden, zunächst nur für drei Jahre einen Aufenthaltstitel<br />

zu erteilen. Gleichwohl aber liegt es im wirtschaftlichen Interesse<br />

Deutschlands, für Engpass-Arbeitskräfte attraktiv zu sein, weil diese dringend<br />

benötigten Arbeitskräfte ansonsten in andere Länder wandern. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

sollte die Zuwanderung einer solchen Arbeitskraft zunächst zwar befristet erfolgen,<br />

zugleich aber mit einer berechenbaren Chance auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel<br />

verknüpft werden. Auch sollte die Anzahl der zum Abbau von Engpässen<br />

erteilten Arbeitsgenehmigungen so bemessen sein, dass auch Familienangehörige<br />

in die B<strong>und</strong>esrepublik einreisen <strong>und</strong> hier arbeiten dürfen. So wäre das Land für<br />

qualifizierte Migranten weltweit attraktiver, ohne die Aufnahmekapazität des<br />

Arbeitsmarktes zu überfordern.<br />

Zuwanderer belasten in der Gesamtbetrachtung<br />

weder den Arbeitsmarkt noch die Staatskassen<br />

Wie in Kap. 6.3 gezeigt wird, ist die These, dass Zuwanderer zu einer Senkung des<br />

Lohn- <strong>und</strong> Beschäftigungsniveaus in Deutschland führen, in dieser Allgemeinheit<br />

unhaltbar. Empirisch belegt ist, dass eine qualifizierte Zuwanderung mittelbar eher<br />

zu Lohnerhöhungen für deutsche Beschäftigte führt. Die Auswirkungen von<br />

Zuwanderung auf die Beschäftigung der Einheimischen oder deren Wahrscheinlichkeit,<br />

arbeitslos zu werden, sind empirisch zwar nicht eindeutig zu bestimmen,<br />

in jedem Fall aber nur äußerst gering.<br />

Auch die generalisierende Behauptung, dass eine gezielte „Einwanderung in die<br />

Sozialsysteme“ stattfinde, wird widerlegt (vgl. Kap. 6.4). Insgesamt zahlen Ausländer<br />

mehr Steuern <strong>und</strong> Sozialleistungen in die Staatskassen ein als sie an staatlichen<br />

Unterstützungsleistungen erhalten. Gleichwohl würde diese Bilanz deutlich günstiger<br />

ausfallen, wenn die Zuwanderung von qualifizierten <strong>und</strong> hoch qualifizierten<br />

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