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Migration und Integration - RatSWD

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Die <strong>Migration</strong>s- <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>spolitik der EU als Rahmen der deutschen Politik<br />

tionelle Gegebenheiten erschwert werden. So ist deutlich zu erkennen, dass wichtige<br />

Vorschläge z.B. hinsichtlich der Arbeitsmigration noch immer durch nationale Vorbehalte<br />

blockiert werden. Die Mitgliedstaaten tun sich schwer, hier weitere nationale<br />

Kompetenzen abzutreten <strong>und</strong> befürchten, gegebenenfalls nicht flexibel genug auf<br />

nationale Bedürfnisse <strong>und</strong> Interessen reagieren zu können. In der Vergangenheit einigten<br />

sich die Mitgliedstaaten bei den zum Teil sehr weitreichenden Vorschlägen der<br />

Kommission deshalb häufig nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, um nationale<br />

Regelungen <strong>und</strong> Handlungsspielräume zu erhalten. Die nationale Ebene „hinkt” in vielen<br />

Bereichen den in den vergangenen Jahren entwickelten vorausschauenden <strong>und</strong><br />

innovativen Ansätzen auf EU-Ebene hinterher, die in erster Linie der Europäischen Kommission<br />

<strong>und</strong> dem zuständigen EU-Kommissar Antonio Vitorino zu verdanken sind.<br />

Viele Schwierigkeiten bei der Harmonisierung sind aber auch auf das nach wie vor von<br />

Kontroll- <strong>und</strong> Begrenzungsaspekten bestimmte europäische <strong>und</strong> nationale <strong>Migration</strong>sverständnis<br />

zurückzuführen, das zudem seit September 2001 verstärkt durch Sicherheitsinteressen<br />

beeinflusst wird. Auch wenn die europäische <strong>Migration</strong>spolitik zunehmend<br />

mit anderen Politikfeldern verknüpft wird, so verbleibt sie doch primär in der<br />

Domäne der Innen- <strong>und</strong> Justizpolitik (Gutachten Niessen). Die Ergebnisse des Europäischen<br />

Rates in Sevilla setzen dieses <strong>Migration</strong>sverständnis fort <strong>und</strong> spiegeln dabei die<br />

nationalen Prioritäten wider. Dies sollte jedoch nicht zu Lasten der ebenso bedeutsamen<br />

Bereiche Arbeitsmigration <strong>und</strong> <strong>Integration</strong> gehen.<br />

Während die neuen EU-Mitgliedstaaten alle bisher im Bereich Justiz <strong>und</strong> Inneres getroffenen<br />

Regelungen <strong>und</strong> Bestimmungen bis zum Beitrittstag in nationales Recht umsetzen<br />

mussten, ist Deutschland durch die langwierigen Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz<br />

bei der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in erheblichen Zeitverzug<br />

geraten. Deutschland ist verpflichtet, bereits vereinbarte Regelungen zügig in nationales<br />

Recht umzusetzen <strong>und</strong> die Umsetzungsfristen künftig einzuhalten. Dabei wird sich<br />

zeigen, dass keine der Regelungen deutschen Interessen f<strong>und</strong>amental widerspricht <strong>und</strong><br />

somit eine – in der Öffentlichkeit oftmals thematisierte – Furcht vor einer „Bevorm<strong>und</strong>ung”<br />

durch Brüssel unbegründet ist.<br />

Erste Phase im Bereich Asylpolitik erfolgreich abgeschlossen<br />

Wenn der Flüchtlings- <strong>und</strong> Asylpolitik in den vergangenen Jahren in der europäischen<br />

<strong>Migration</strong>spolitik ein gewisser Vorrang eingeräumt wurde, ist dies darauf zurückzuführen,<br />

dass hier ein besonderer Handlungsdruck auch aus der Sicht der Öffentlichkeit<br />

bestand. Umso mehr ist die weitgehende Einigung auf Mindestnormen auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der GFK gerade wegen der schwierigen politischen Ausgangslage <strong>und</strong> der unterschiedlichen<br />

Verfahrensordnungen sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die EU<br />

ein großer Erfolg.<br />

Über zwei Eckpfeiler des gemeinsamen Asylsystems konnte lange Zeit keine Einigung<br />

erzielt werden: die Anerkennungs- <strong>und</strong> Verfahrensrichtlinien waren zwischen den Mitgliedstaaten<br />

heftig umstritten. Insbesondere die B<strong>und</strong>esrepublik hatte nicht zuletzt<br />

wegen der Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz Vorbehalte geltend gemacht.<br />

Die beim Ratstreffen in Tampere im Bereich der Asyl- <strong>und</strong> Flüchtlingspolitik gesetzten<br />

Ziele wurden aber dennoch termingerecht beschlossen.<br />

Nachdem nunmehr gemeinsame Regeln <strong>und</strong> wesentliche Gr<strong>und</strong>sätze in der Flüchtlings<strong>und</strong><br />

Asylpolitik im Sinne der Ergänzungen durch den Vertrag von Nizza festgelegt sind, ist<br />

insoweit automatisch der Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen erfolgt.<br />

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