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Migration und Integration - RatSWD

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Steuerung der Zuwanderung<br />

gente vereinbart. Diese werden jährlich der jeweiligen Arbeitsmarktlage angepasst.<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Berechnung des B<strong>und</strong>esministeriums für Wirtschaft <strong>und</strong><br />

Arbeit ist jeweils die Arbeitslosenquote am 30. Juni des laufenden Jahres. Für jeden<br />

Prozentpunkt, um den sich die Arbeitslosenquote erhöht bzw. verringert, werden<br />

die Beschäftigungskontingente um 5 Prozent reduziert bzw. angehoben. Die festgelegten<br />

Quoten enthalten zum Teil Unterkontingente für bestimmte Branchen.<br />

Damit soll verhindert werden, dass alle zugelassenen Werkvertragsarbeitnehmer<br />

ausschließlich in einem Wirtschaftsbereich eingesetzt werden. Das Gesamtkontingent<br />

für den Zeitraum September 2002 bis Oktober 2003 betrug 56.620 Personen,<br />

tatsächlich kamen 55.244 Werkvertragsarbeitnehmer.<br />

Beispiel Haushaltshilfen<br />

Die Regelung zur Anstellung von Haushaltshilfen ist in jüngster Zeit mehrfach verändert<br />

worden. Nach § 4 Abs. 9 ASAV dürfen nur Ausländer, die vorübergehend in<br />

Deutschland angestellt sind (z.B. Botschaftspersonal), unter bestimmten Bedingungen<br />

ausländische Haushaltshilfen einstellen. Von Februar bis Dezember 2002 konnten<br />

ausländische Haushaltshilfen nach § 4 Abs. 9a ASAV eine versicherungspflichtige<br />

Vollzeitbeschäftigung aber auch bei inländischen Haushalten mit Pflegebedürftigen<br />

aufnehmen. Arbeitserlaubnisse für diese Tätigkeit wurden nur an Personen<br />

aus Polen, Slowenien, Ungarn, der Slowakischen sowie der Tschechischen Republik<br />

erteilt. Die Beschäftigungszeit war auf maximal drei Jahre begrenzt <strong>und</strong> Bedingung<br />

war, dass die Hausangestellte nur „hauswirtschaftliche Tätigkeiten“ <strong>und</strong> keine<br />

„Pflegearbeiten“ im Sinne der Pflegeversicherung ausführen durfte. Diese Regelung<br />

war befristet bis Ende 2002.<br />

Ob tatsächlich ein Bedarf an Haushaltshilfen in Pflegehaushalten besteht oder<br />

bestanden hat, oder ob das bürokratische <strong>und</strong> umständliche Verfahren für die<br />

geringe Zahl der erteilten Genehmigungen (vgl. Tab. 5.2) verantwortlich ist, ist<br />

nicht eindeutig zu bestimmen. Zudem gestaltet sich die Unterscheidung zwischen<br />

Haushaltshilfe <strong>und</strong> Pflegedienst sowie deren Überprüfung in der Praxis als äußerst<br />

schwierig. Sollten tatsächlich Pflegekräfte benötigt werden, dürfte sich auch hier<br />

die Frage stellen, ob die im Ausland erlangte Qualifikation ausreichend ist.<br />

Diese Beispiele zeigen, dass es selbst in diesen abgegrenzten <strong>und</strong> nach Auffassung<br />

der Verwaltung gesteuerten Bereichen in Deutschland keine systematische Steuerung<br />

des Zugangs zum Arbeitsmarkt gegeben hat. Allenfalls kann behauptet werden,<br />

dass punktuelle Steuerungen erfolgten, die sich an den temporären Bedürfnissen<br />

bestimmter Branchen <strong>und</strong> Betriebe orientierten. Kurzfristige Nachjustierungen<br />

waren bislang daher auch keine Ausnahme, sondern die Regel.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bringen eng definierte Ausnahmeregelungen neue rechtliche Normierungen<br />

hervor, sobald sich die Umstände des Kontextes verändern. Sie führen,<br />

wie am Beispiel der Werkvertragsarbeitnehmer <strong>und</strong> der Haushaltshilfen deutlich<br />

sichtbar ist, zu immer mehr Unübersichtlichkeit im Regelwerk <strong>und</strong> erschweren<br />

Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern die Anwendung.<br />

Die Prüfung der in der ASAV enthaltenen Zugangskriterien ist nur eine Etappe auf<br />

dem hochkomplizierten <strong>und</strong> hochbürokratischen Weg, den Unternehmen<br />

beschreiten müssen, wenn sie eine ausländische Fachkraft einstellen wollen. Bevor<br />

es überhaupt zur Arbeitsaufnahme kommen kann, müssen folgende neun Schritte<br />

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