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Migration und Integration - RatSWD

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Steuerung der Zuwanderung<br />

durchlaufen werden, zu denen gerade kleine bis mittlere Unternehmen wegen des<br />

Zeit- <strong>und</strong> Personalaufwands oft gar nicht in der Lage sind:<br />

1. Antrag des Zuwanderungswilligen auf Visum zwecks Arbeitsaufnahme bei der<br />

deutschen Botschaft im Herkunftsland (Voraussetzungen: Qualifikationsnachweis<br />

<strong>und</strong> den Bedarf begründende Unterlagen), Weiterleitung der Unterlagen<br />

an die zuständige Ausländerbehörde (im Regelfall über das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt);<br />

2. Abgleich mit der Arbeitsaufenthalteverordnung durch die Ausländerbehörde,<br />

Anfrage an die regionale Agentur für Arbeit, ob die Erteilung einer Arbeitserlaubnis<br />

zugesichert wird;<br />

3. Abgleich mit der ASAV im Sachgebiet Ausländerangelegenheiten der regionalen<br />

Agentur für Arbeit, Arbeitsmarktprüfung unter Berücksichtigung des Einzelfalles<br />

– Stellungnahme durch die Arbeitsvermittlung, Antwort des Sachgebiets<br />

an die Ausländerbehörde;<br />

4. Abgabe der zusammenfassenden Stellungnahme bzw. Entscheidung durch die<br />

Ausländerbehörde an die Auslandsvertretung;<br />

5. Mitteilung der Entscheidung durch die Auslandsvertretung an den Antragsteller,<br />

gegebenenfalls Erteilung des Visums;<br />

6. Einreise des Ausländers;<br />

7. Anmeldung des Wohnsitzes durch den Ausländer;<br />

8. Antrag des Ausländers auf Erteilung der Arbeitserlaubnis bei der für ihn zuständigen<br />

Agentur für Arbeit umgehend nach der Einreise unter Vorlage des Visums<br />

<strong>und</strong> der Anmeldebestätigung, Erteilung der Arbeitserlaubnis durch die Agentur<br />

für Arbeit <strong>und</strong> Arbeitsaufnahme;<br />

9. Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung durch die Ausländerbehörde.<br />

Die ASAV wurde bislang kaum genutzt, um qualifizierte <strong>und</strong> hoch qualifizierte<br />

Arbeitnehmer anzuwerben. Aus den in Tab. 5.2 beschriebenen Tätigkeitsmerkmalen<br />

lassen sich Vermutungen über den Qualifizierungsgrad der über die ASAV<br />

angeworbenen Arbeitskräfte ableiten: Es handelt es sich überwiegend um gering<br />

Qualifizierte; in den vergangenen drei Jahren waren durchschnittlich nur etwa<br />

zwei Prozent dieser Arbeitskräfte hoch qualifiziert.<br />

Die „Green Card“-Regelung<br />

Um den kurzfristigen Bedarf der deutschen Wirtschaft an IT-Spezialisten mit Hilfe von<br />

ausländischen Fachkräften zu decken, wurde am 1. August 2000 die so genannte Green<br />

Card eingeführt („Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte<br />

ausländische Fachkräfte der Informations- <strong>und</strong> Kommunikationstechnologie“, IT-<br />

ArGV). Über diese Regelung sollten maximal 20.000 Fachkräfte nach Deutschland<br />

kommen dürfen.<br />

Mit der „Green Card“ dürfen IT-Spezialisten aus Ländern außerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums (EWR) bis zu fünf Jahre in der B<strong>und</strong>esrepublik arbeiten. Voraussetzung<br />

für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist, dass der Betreffende entweder eine<br />

Hoch- bzw. Fachhochschulausbildung mit Schwerpunkt Informations- <strong>und</strong> Kommunikationstechnologie<br />

abgeschlossen hat oder dass die Qualifikation durch eine Vereinbarung<br />

mit dem Arbeitgeber über ein Bruttojahresgehalt von mindestens 51.000 Euro<br />

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