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Migration und Integration - RatSWD

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Steuerung der Zuwanderung<br />

wird die zur Zulassung notwendige Mindestpunktzahl vierteljährlich vom Minister<br />

of Immigration bestimmt. Die besten Chancen haben Bewerber mit einem<br />

(Studien-)Abschluss, der einem in Neuseeland nach drei Jahren Studium erworbenen<br />

Abschluss entspricht sowie Bewerber mit einer Berufserfahrung von mindestens<br />

zwei Jahren. Zu den qualifizierten Personen zählen beispielsweise auch<br />

Unternehmer: Sie erhalten Punkte für Geschäftserfahrung, für in Neuseeland<br />

getätigte Investitionen, Qualifikationen, Lebensalter sowie für ihren geplanten<br />

Niederlassungsort. Die Aufenthaltserlaubnis für Neuseeland gilt zunächst für<br />

zwei Jahre. Zudem werden über „talent visa“ qualifizierte Zuwanderer ins Land<br />

geholt, die nicht mittels des Punktesystems ausgewählt werden; diese können<br />

nach zwei Jahren eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen.<br />

Neben dem Einsatz eines Punktesystems, mit dem Bewerber z.B. anhand ihrer<br />

Qualifikation <strong>und</strong> Berufserfahrung, Sprachkompetenz, des Lebensalters oder<br />

der <strong>Integration</strong>sfähigkeit ausgewählt werden, ist es eine weitere Besonderheit<br />

des kanadischen Systems, dass Kanada keine strikte Trennung verschiedener<br />

Zuwandererkategorien vornimmt. Dementsprechend ist es in Kanada möglich,<br />

unter den Asylbewerbern Arbeitskräfte auszuwählen. Bei der Reaktion auf Engpässe<br />

in bestimmten Sektoren vergrößert dies den Spielraum der kanadischen<br />

Regierung. Ein besonderes Gewicht hat Kanada in den vergangenen Jahrzehnten<br />

auf die Gruppe der so genannten „unabhängigen Zuwanderer“ gelegt. In<br />

diese Kategorie fallen Investoren, Unternehmer, Selbstständige, Personen mit<br />

entsprechender Unterstützung durch Verwandte <strong>und</strong> übrige Personen, die sich<br />

direkt bei den kanadischen Botschaften <strong>und</strong> Konsulaten im Ausland bewerben<br />

können.<br />

Das Vereinigte Königreich hat 2002 mit dem „Highly Skilled Migrant Programme“<br />

ein Punktesystem zur Auswahl hoch qualifizierter Arbeitsmigranten vorgelegt,<br />

das Personen mit besonderen Fähigkeiten zur Einwanderung bewegen soll.<br />

Bis Mai 2004 wurden in diesem Rahmen 4.086 Arbeitserlaubnisse erteilt. Die<br />

Zuwanderer erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 12 Monate, die um drei Jahre<br />

verlängert werden kann.<br />

Auch die Tschechische Republik hat im Januar 2003 ein Punktesystem eingeführt<br />

– als Pilotprojekt zur Auswahl qualifizierter Arbeitskräfte mit einer Laufzeit<br />

von vier Jahren. Zielgruppe sind in einer ersten Phase Facharbeitskräfte aus<br />

Bulgarien, Kroatien <strong>und</strong> Kasachstan. Vorbild ist das kanadische Punktesystem;<br />

berücksichtigt werden z.B. die Kategorien Qualifikation, tschechische Sprachkenntnisse,<br />

Berufserfahrung, Lebensalter <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>sfähigkeit (vgl. Tab.<br />

5.5). Arbeitserlaubnisse werden in Abstimmung mit lokalen „Job Centern“ für<br />

einen bestimmten Arbeitsplatz, Arbeitgeber <strong>und</strong> ein bestimmtes Gebiet für<br />

maximal ein Jahr erteilt, dies allerdings erst, nachdem geprüft wurde, ob der<br />

Bewerber „einen Vorteil für eine Region“ darstellt. Damit sollen lokale bzw.<br />

regionale Gegebenheiten Berücksichtigung finden <strong>und</strong> es wird gleichzeitig eine<br />

geografische Verteilung der Zuwanderer ermöglicht. Im Rahmen des Pilotprojektes<br />

erhalten potenzielle Zuwanderer eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen die<br />

dauerhafte Niederlassung in der Tschechischen Republik nach zweieinhalb Jahren<br />

(anstatt der üblichen zehn Jahre) erlaubt. Im Rahmen des Pilotprojektes wurden<br />

bis zum Jahr 2004 jedoch lediglich 126 „Green Cards“ vergeben.<br />

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