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Migration und Integration - RatSWD

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<strong>Integration</strong>: Chancen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />

Mit dem In-Kraft-Treten des Aufenthaltsgesetzes übernimmt der B<strong>und</strong> zusätzliche<br />

Zuständigkeiten, unter anderem im Bereich der <strong>Integration</strong>. Tatsächlich<br />

werden die Behörden der Länder <strong>und</strong> der Kommunen mit zusätzlichen Aufgaben<br />

betraut, vor allem bei den <strong>Integration</strong>skursen. Die damit insbesondere für<br />

das B<strong>und</strong>esamt für <strong>Migration</strong> <strong>und</strong> Flüchtlinge <strong>und</strong> die Ausländerbehörden verb<strong>und</strong>enen<br />

Herausforderungen dürfen nicht unterschätzt werden, weil nicht<br />

nur die jeweiligen Zuständigkeiten erweitert, sondern ihrer Art nach verändert<br />

werden. Die neuen Aufgaben sind nämlich im Unterschied zu den bisherigen<br />

nicht ordnungsrechtlicher Natur, sondern durch Beratung, Förderung <strong>und</strong> sonstige<br />

Dienstleistungen geprägt. Als Richtpunkt des Behördenhandelns muss die<br />

Förderung von <strong>Integration</strong> neben die öffentliche Sicherheit treten. Es kommt<br />

aber vor allem auf eine Erweiterung bei der Wahrnehmung der leistungs- <strong>und</strong><br />

ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten an: Auch <strong>und</strong> gerade Migranten müssen<br />

stärker als K<strong>und</strong>en der Verwaltung wahrgenommen <strong>und</strong> entsprechend betreut<br />

werden. Dazu ist die Ausstattung mit zusätzlichem <strong>und</strong> entsprechend qualifiziertem<br />

Personal unverzichtbar. Unabhängig von der dafür erforderlichen Ausstattung<br />

mit zusätzlichem qualifiziertem Personal ist hier vor allem ein Umdenken<br />

bei dem Umgang mit den nichtdeutschen „K<strong>und</strong>en“ erforderlich.<br />

Der Zuwanderungsrat zieht Parallelen zu der Verankerung des Umweltschutzgedankens<br />

in der 1970er <strong>und</strong> 1980er Jahren. Das politische Ziel, den Umweltschutz<br />

nachhaltig zu verbessern, wurde wesentlich auch dadurch vorangetrieben,<br />

dass selbständige Organisationseinheiten (Umweltämter, Umweltministerien)<br />

als Ausgliederungen der ursprünglichen Ordnungsverwaltungen<br />

geschaffen wurden. Gerade im Bereich der <strong>Migration</strong> kann die notwendige Vernetzung<br />

mit den Strukturen der Zivilgesellschaft (Kirchen, Gewerkschaften, Vereine,<br />

Selbsthilfegruppen) vereinfacht werden, wenn der Ansprechpartner auf<br />

Behördenseite gr<strong>und</strong>sätzlich nicht vorrangig Vollzugsaufgaben wahrnimmt.<br />

<strong>Integration</strong> muss als zentrale gesellschaftliche Herausforderung in Gegenwart<br />

<strong>und</strong> Zukunft auch im Verwaltungsaufbau dauerhaft verankert werden. In der<br />

Vergangenheit wurde das Ausländerrecht von den Kommunen bis zu den<br />

B<strong>und</strong>esministerien vorzugsweise als Ordnungsrecht <strong>und</strong> damit als Eingriffsverwaltung<br />

gehandhabt. Um hier eine Wende zu verdeutlichen, sollte die Eigenständigkeit<br />

aller mit <strong>Migration</strong> zusammenhängenden Aufgaben z.B. in einer<br />

stärkeren organisatorischen Selbstständigkeit <strong>und</strong> der Behördenbezeichnung<br />

(B<strong>und</strong>esamt für <strong>Migration</strong> <strong>und</strong> <strong>Integration</strong>) zum Ausdruck gebracht werden.<br />

Die damit aufgeworfenen Fragen können nicht sachgerecht behandelt <strong>und</strong><br />

beantwortet werden, bevor ausreichende Erfahrungen mit der jetzt vorgenommenen<br />

Schaffung <strong>und</strong> Verlagerung von Kompetenzen gesammelt worden sind.<br />

Der Zuwanderungsrat wird daher erst in seinem nächsten Gutachten untersuchen<br />

können, ob sich die Zusammenführung verschiedenartiger Aufgaben auf<br />

B<strong>und</strong>esebene beim B<strong>und</strong>esamt für <strong>Migration</strong> <strong>und</strong> Flüchtlinge, die Zusammenarbeit<br />

von Ausländer- <strong>und</strong> Arbeitsbehörden sowie die Übertragung bestimmter<br />

Abschiebungskompetenzen von den Ländern auf das B<strong>und</strong>esministerium des<br />

Innern <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>esgrenzschutz bewährt haben oder verbessert werden<br />

können.<br />

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