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Migration und Integration - RatSWD

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<strong>Integration</strong>: Chancen <strong>und</strong> Herausforderungen<br />

Die Vermittlung der Ziele von Orientierungskursen muss von Beginn an<br />

alltagsorientiert in die <strong>Integration</strong>skurse einfließen.<br />

Wichtige Funktionen des Orientierungskurses, die von Beginn an in die Ausgestaltung<br />

der Sprachkurse einfließen können, sind die Vermittlung von Informationen<br />

über Verfassung, Geschichte, Gesellschaft <strong>und</strong> Kultur der B<strong>und</strong>esrepublik sowie Hilfestellungen<br />

zur Bewältigung praktischer Probleme – etwa Tipps zur Wohnungs- <strong>und</strong><br />

Arbeitssuche sowie Informationen über das Ges<strong>und</strong>heitssystem. In diesem Zusammenhang<br />

sind auch die Vermittlung von Informationen über den Arbeitsmarkt, Qualifizierungsmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> Praktika von Bedeutung, um Zuwanderern den Einstieg<br />

ins Erwerbsleben zu erleichtern (Gutachten Entzinger: 25f).<br />

Da diese Inhalte nicht von Beginn an in deutscher Sprache vermittelt werden können,<br />

müssen regelmäßig Vorkurse in der Muttersprache oder einer den Teilnehmern<br />

zugänglichen Sprache vorgeschaltet werden, die den kulturellen Hintergr<strong>und</strong> der<br />

Teilnehmer zugleich ausreichend berücksichtigen. Zur Durchführung dieser Kurse<br />

ist eine Qualifikation als Sprachlehrer allein nicht ausreichend, da besondere didaktisch-methodische<br />

<strong>und</strong> interkulturelle Kompetenzen erforderlich sind.<br />

Kursleiter der Orientierungskurse müssen über entsprechende didaktisch-methodische<br />

<strong>und</strong> interkulturelle Kompetenzen verfügen.<br />

Möglich ist das Angebot gesonderter Orientierungskurse für Ausländer <strong>und</strong> Spätaussiedler,<br />

die vor Beginn des Sprachkurses bereits über ausreichende Sprachkenntnisse<br />

verfügen <strong>und</strong> die nicht teilnahmeberechtigt sind. Diese bedarfsgerechte Gestaltung<br />

des Angebots ist ausdrücklich zu begrüßen.<br />

Kenntnisse über Rechtsordnung, Kultur <strong>und</strong> Geschichte Deutschlands alltagsnah<br />

<strong>und</strong> fachgerecht zu vermitteln, erweist sich als anspruchsvoll <strong>und</strong> schwierig zugleich<br />

– zumal diese Kenntnisse auch in einem Test abprüfbar sein sollen.<br />

Dabei muss – trotz bereits erfolgter konzeptioneller Vorarbeiten – Spielraum zur<br />

Erprobung unterschiedlicher Ansätze bleiben. Der Verordnungsgeber sollte für die<br />

<strong>Integration</strong>s- <strong>und</strong> Orientierungskurse eine Experimentierklausel vorsehen, damit in<br />

diesem neuen Aufgabenfeld ein bestimmter Freiraum für unterschiedliche, auch<br />

alternative Konzepte gegeben ist.<br />

Dies gilt auch für die Einbeziehung von Praktika <strong>und</strong> berufsbezogene <strong>Integration</strong>sangebote.<br />

Hier sollten die bisherigen Erfahrungen von Bildungsträgern mit <strong>Integration</strong>smaßnahmen<br />

in den Bereichen Ausbildung <strong>und</strong> Arbeit genutzt werden. Über spezifische<br />

Erfahrungen mit berufs- <strong>und</strong> arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen verfügen<br />

Schweden, Dänemark, das Vereinigte Königreich <strong>und</strong> die Niederlande. Die anspruchvollste<br />

<strong>und</strong> zugleich wichtigste Herausforderung liegt in der Vermittlung der Werte<br />

des demokratischen Staatswesens, der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Gleichberechtigung,<br />

der Toleranz <strong>und</strong> der Religionsfreiheit.<br />

Qualitätssicherung<br />

Die geplante Zertifizierung der Kursträger ist ausdrücklich zu begrüßen, ein im Rahmen<br />

der Umsetzung der <strong>Integration</strong>skurse entscheidender Aspekt aber ist die Qualitätssicherung.<br />

Das Zulassungsverfahren für Kursträger, die Abschlussprüfung des<br />

<strong>Integration</strong>skurses, die Qualifizierung als Kursleiter sowie die Kurskontrolle vor Ort<br />

bzw. Evaluation der Kurse spielen hierbei eine Rolle. Das Zulassungsverfahren muss<br />

eine b<strong>und</strong>esweit einheitliche Trägerlandschaft <strong>und</strong> ein qualitativ gleichwertiges<br />

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