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Migration und Integration - RatSWD

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Besondere Konfliktbereiche bei der <strong>Migration</strong>ssteuerung <strong>und</strong> der <strong>Integration</strong>sgestaltung<br />

haltige Maßnahmen gegen die global wachsende illegale <strong>Migration</strong> müssen sich<br />

dabei auch mit der wichtigsten Ursache unfreiwilliger Wanderungen auseinandersetzen,<br />

der Unerträglichkeit der Lebensbedingungen in den Ausgangsräumen.<br />

Solange diese Ursachen unfreiwilliger Wanderungen – trotz aller politischen<br />

Appelle <strong>und</strong> Deklamationen – in der Praxis nicht entschiedener durch entwicklungspolitische<br />

Initiativen <strong>und</strong> solche der Krisenprävention <strong>und</strong> -intervention<br />

bekämpft werden, wird illegale Zuwanderung auch nach Europa schon aus diesen<br />

Gründen weiter zunehmen.<br />

Der Zuwanderungsrat ruft deshalb dazu auf, die Bekämpfung der wirtschaftlichen<br />

<strong>und</strong> sozialen, aber auch politisch <strong>und</strong> ethnisch bedingten<br />

Ursachen unfreiwilliger Wanderungen als europäische Aufgabe wahrzunehmen<br />

<strong>und</strong> im Rahmen des politisch Möglichen entschieden zu<br />

unterstützen.<br />

Freiwillige Rückkehr fördern<br />

Ein weiteres Element des EU-Gesamtplans ist die Politik der (zwangsweisen) Rückübernahme-<br />

<strong>und</strong> der (freiwilligen) Rückführung. Die nationalen Regelungen in<br />

Deutschland verpflichten illegal eingereiste <strong>und</strong> illegal im Land lebende Ausländer<br />

zur Ausreise (vgl. Kap. 5.7). Die freiwillige Rückkehr sieht gr<strong>und</strong>sätzlich eine Information<br />

<strong>und</strong> Beratung der Betroffenen über Rückkehrhilfen <strong>und</strong> Reintegrationsangebote<br />

vor. Die in Deutschland zur Verfügung stehenden Programme zur Rückkehrförderung<br />

REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-seekers<br />

in Germany) <strong>und</strong> GARP (Government Assisted Repatriation Programme)<br />

richten sich zwar gr<strong>und</strong>sätzlich auch an Illegale, für die Antragstellung müssen diese<br />

jedoch mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen <strong>und</strong> ihren illegalen Status<br />

offen legen. So erhalten die Betroffenen nur dann die REAG-Rückkehrhilfe, wenn<br />

sie eine von der zuständigen Ausländerbehörde auszustellende so genannte<br />

„Grenzübertrittsbescheinigung“ (GÜB) vorlegen können. Auf dieser Bescheinigung<br />

wird vermerkt, bis zu welchem Termin die Person spätestens ausgereist sein muss.<br />

Der ausgewiesene Ausländer gibt sie am Grenzübergang oder bei einer konsularischen<br />

Vertretung der B<strong>und</strong>esrepublik in seinem Heimatland ab. Sie wird von dort<br />

aus an die zuständige Ausländerbehörde übersandt. Damit kann die Ausreise dokumentiert<br />

werden.<br />

Die Förderung der freiwilligen Rückkehr kann ein entscheidendes<br />

Instrument für die Reduzierung illegalen Aufenthalts sein. Der Zuwanderungsrat<br />

hält es deshalb für sinnvoll, allen in der Illegalität lebenden<br />

Ausländern die Möglichkeit der Rückkehrförderung zu eröffnen.<br />

Anreize zur illegalen Beschäftigung beseitigen<br />

Illegalen Migranten bieten sich in Deutschland eine Reihe von Anschlussmöglichkeiten,<br />

insbesondere auf dem sich ausdehnenden informellen Arbeitsmarkt. Bei<br />

der Diskussion über Schwarzarbeit <strong>und</strong> illegale Ausländerbeschäftigung ist zu<br />

beachten, dass einheimische Schwarzarbeiter viel stärker als Zuwanderer an der<br />

informellen Ökonomie beteiligt sind. Dabei handeln diese gewissermaßen „doppelt<br />

illegal“ – sie machen sich nicht nur der Steuerhinterziehung schuldig, sondern<br />

auch des Sozialbetrugs, da sie Sozialversicherungsanteile vorenthalten bzw. im Fal-<br />

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